Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe - derzeit prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund verstärkt, ob die Beiträge zur Künstlersozialabgabe durch die Unternehmen ordnungsgemäß abgeführt werden.
(firmenpresse) - Die Künstlersozialabgabe wurde im Jahr 1983 für selbständige Künstler und Publizisten eingeführt. Die Künstlersozialabgabe ist Gewissermaßen die Rentenversicherung für den Personenkreis, denn die Künstlersozialabgabe entrichtet die Beiträge zur Rentenversicherung an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Der Vorteil für die Künstler und Publizisten besteht darin, dass diese lediglich die Hälfte der Beiträge zahlen. Die andere Hälfte zahlt gewissermaßen das Unternehmen welches einen Künstler beauftragt bzw. wird durch Subventionen finanziert.
Detailliertere Informationen rund um das Thema Künstlersozialabgabe ist abrufbar auf der Homepage www.steuerberaterin-muenchen.com im Bereich der Infothek: http://www.steuerberaterin-muenchen.com/Kuenstlersozialabgabe__.html
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Datum: 30.09.2014 - 19:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
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