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In verkehrsberuhigten Bereichen, landläufig auch als Spielstraße
bezeichnet, sind alle gleich. Hier zählt die gegenseitige
Rücksichtnahme von Fußgängern, Radfahrern sowie Auto- und
Zweiradfahrern gleichermaßen. Ausgewiesen werden solche Zonen durch
ein 60 mal 90 Zentimeter großes, blaues, rechteckiges Verkehrszeichen
mit einem weißen stilisierten Erwachsenen, einem Ball spielenden
Kind, Auto und Haus. Der Bereich endet nach dem gleichen Schild mit
breitem, rotem Querbalken. "Alle, die hier fahren - also auch
Radfahrer -, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das sind rund 4
bis 6 km/h", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÃœV
Rheinland, und fügt hinzu: "Autofahrer lassen ihren Wagen am besten
im ersten Gang mit Standgas rollen. Bewegt sich die Tachonadel, ist
bereits Tempo 10 erreicht."
Parken nur auf markierten Flächen erlaubt
Autofahrer dürfen außerhalb der speziell markierten Flächen - etwa
durch verschiedenfarbiges Pflaster - nicht parken, ausgenommen zum
Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Fußgänger können die
Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, Kinderspiele sind überall
erlaubt. "Fußgänger dürfen jedoch den Fahrzeugverkehr nicht unnötig
behindern. Auto- und Radfahrer dürfen Passanten weder gefährden noch
behindern, wenn nötig, müssen sie anhalten", betont der TÜV
Rheinland-Fachmann.
Vorfahrt achten bei der Ausfahrt
Darüber hinaus gilt in den verkehrsberuhigten Bereichen zumeist
die Vorfahrtsregel rechts vor links. Wer aus diesem Gebiet
herausfährt, muss immer die Vorfahrt achten - Indiz dafür ist auch
der abgesenkte Bordstein. Generell zählt die Umsicht aller
Verkehrsteilnehmer. Kraftfahrer sollten stets in Bremsbereitschaft
sein und damit rechnen, dass plötzlich ein spielendes Kind hinter
einem parkenden Auto oder Baum hervorspringt.
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