(ots) - "25 Jahre nach dem Fall der Mauer bleibt auch im
öffentlichen Dienst noch viel zu tun, um die deutsche Einheit zu
vollenden." Daran hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am
Vortag der Feierlichkeiten in Hannover zum diesjährigen Tag der
Deutschen Einheit erinnert.
"Es gibt noch mehrere Baustellen, auf denen die Arbeiten leider
nur schleppend vorangehen", sagte Dauderstädt am 2. Oktober 2014 in
Berlin und führte als Beispiel die nach wie vor gravierenden
Unter-schiede bei den Renten in Ost und West an. Besonders einige
Be-rufsgruppen der ehemaligen DDR, etwa aus den Sektoren Bildung und
Gesundheit, fühlten sich immer noch benachteiligt. "Hier muss nun
schnell eine Lösung her, sonst werden die Betroffenen diese wohl
nicht mehr erleben", mahnte der dbb Chef. Die Ankündigung von
Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Rentenkluft bis 2020
geschlossen werden soll, könne deshalb kaum befriedigen.
Nicht hinnehmbar sei auch, dass es nach wie vor Unterschiede im
Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, bei der Bezahlungssystematik
und der Unkündbarkeit gebe, so Dauderstädt weiter. "Und das, ob-wohl
gerade der öffentliche Dienst großen Anteil an der Gestaltung des
Wiedervereinigungsprozesses hatte. Mit ihrer Arbeit haben Tau-sende
Kolleginnen und Kollegen aus beiden Teilen Deutschlands in den
Nachwendejahren dazu beigetragen, den Grundsätzen des Rechts- und
Sozialstaats bundesweit Geltung zu verschaffen."
Dass der jüngste Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der
Deutschen Einheit noch Nachholbedarf der neuen Länder bei der
Angleichung der Lebensverhältnisse an das Niveau in Westdeutschland
aufzeige, müsse sicher auch bei der anstehenden Neuordnung der
Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern berücksichtigt werden, so
der dbb Chef weiter. "Zu gleichwertigen Lebensverhältnissen gehört
aber auch, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst für gleiche
Arbeit gleiches Geld bekommen - egal ob in Mecklenburg-Vorpommern
oder in Bayern. Hier sehen wir die Länder in der Pflicht, wenn die
Einkommensrunde 2015 startet, und zwar nicht nur für die
Tarifbeschäftigten, sondern auch bei der Übertragung des Ergebnisses
auf die Beamtinnen und Beamten."
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