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TÜV Rheinland: Gut sehen am Bildschirmarbeitsplatz / Medizinische Vorsorge für Beschäftigte an Bildschirmgeräten / Schutz vor Blendung und Reflexionen

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(ots) - Im Büro führt vor allem langes und intensives
Arbeiten am Bildschirm zu einer Belastung der Augen. Mehr als 23
Millionen Menschen arbeiten täglich oder fast täglich mit einem
Computer- oftmals mehrere Stunden. Trockene, brennende oder müde
Augen können die Folge sein. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für
Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: "Bei einer Bürotätigkeit sollte
möglichst zwischen Aufgaben am Bildschirm und anderen Tätigkeiten wie
Telefonieren oder Ablage gewechselt werden. Ist das nicht möglich,
entlasten der bewusste Blick in die Ferne oder kurze Pausen die
Augen."

Arbeitsmedizinische Vorsorge für gutes Sehen

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern die
arbeitsmedizinische Vorsorge an Bildschirmgeräten durch den
Betriebsarzt anzubieten. Die Kosten für diese Vorsorgemaßnahme trägt
der Arbeitgeber. Neben der Erfassung der aktuellen Beschwerden stehen
die Sehschärfe und das Sehvermögen bei der typischen Entfernung
zwischen Auge und Monitor von 55 bis 70 Zentimetern im Mittelpunkt
der Untersuchung. Wird festgestellt, dass für die Arbeit an
Bildschirmgeräten spezielle Sehhilfen benötigt werden, beteiligt sich
der Arbeitgeber an den Kosten. Ergänzend zur Untersuchung der Augen
erfolgt eine Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz.

Die Ausstattung des Arbeitsplatzes muss an die Tätigkeit angepasst
sein. "Monitore sollten für Büroanwendungen mit grafischer
Benutzeroberfläche mindestens 17 Zoll groß, in Höhe und Neigung
verstellbar sowie drehbar sein", erläutert Schramm. Ein scharfes
Schriftbild und eine flimmerfreie Darstellung unterstützen ein
entspanntes Sehen. Die Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten schreibt unter
anderem vor, dass Tastatur und Arbeitsfläche reflexionsfrei sein
müssen. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz darf nicht blenden und muss




der Sehaufgabe und dem Sehvermögen der Benutzer angepasst sein. Große
Monitore, in Größe und Kontrast einstellbare Bildschirmdarstellungen
und spezielle Lesegeräte ermöglichen es auch Arbeitnehmern mit
eingeschränkter Sehfähigkeit häufig eine Bürotätigkeit auszuüben.



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Datum: 02.10.2014 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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