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30 000 unbearbeitete Kindergeldanträge: ZDF-Magazin "WISO" über überlastete Familienkassen nach dem EuGH-Urteil zum Kindergeld-Anspruch von EU-Ausländern

ID: 1117015

(ots) - Seit Monaten warten Tausende EU-Ausländer auf ihr
Kindergeld. Bei den deutschen Familienkassen liegen derzeit 30 000
unbearbeitete Anträge von Antragstellern aus Polen und Tschechien.
Darüber hinaus klagen derzeit bundesweit 1200 EU-Ausländer gegen die
genehmigte Höhe oder die Ablehnung des Kindergeldes. Das ergaben
Recherchen des ZDF-Wirtschafts- und Verbrauchermagazins "WISO". Die
zuständige Familienkasse Sachsen bestätigte die Zahlen. "WISO"
berichtet darüber in der Sendung am Montag, 6. Oktober 2014, 19.25
Uhr im ZDF.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2012 hat
jeder EU-Ausländer Anspruch auf Kindergeld, wenn er in Deutschland
arbeitet und "unbeschränkt steuerpflichtig" ist, egal wo die Kinder
leben. Das löste eine Antragsflut vor allem aus Polen aus, mit dem
die Behörden bis heute überfordert sind. Als Folge des Urteils kommen
jedes Jahr etwa 20 000 neue Anträge von polnischen Arbeitnehmern
hinzu. Die Zahl der Kindergeldanträge aus Polen ist von 121 916
(Stand: September 2012) über 140 998 (September 2013) auf bis zu 163
088 (September 2014) gestiegen. Bei etwa einem Drittel (51 951) leben
die Kinder weiterhin in Polen.

Die Bundesagentur für Arbeit, die für die Familienkassen zuständig
ist, hat aber erst im Sommer 2014 zusätzliches, befristetes Personal
eingestellt, das drei Monate eingearbeitet werden musste. Ein
Sprecher der Bundesagentur für Arbeit bestätigte die ZDF-Recherchen
und erklärte gegenüber "WISO": "Es ist eigentlich überhaupt nicht zu
vermitteln. Das ist passiert, das war ein Fehler. Das tut uns auch
leid. Wir sind jetzt dran, das zu bearbeiten. Aber helfen können wir
im Prinzip direkt nicht."

Die Betroffenen werden also noch länger auf die Auszahlung des
Kindergeldes warten müssen. Die Bundesagentur geht davon aus, dass




erst im März nächsten Jahres 90 Prozent der Anträge abgearbeitet sein
werden. Die Gewerkschaft vbba erklärte: "Bereits unmittelbar nach dem
betreffenden Urteil des EuGH war offensichtlich, dass das
Anspruchsvolumen stark steigen würde. Umgehend hätte eine Aufstockung
des Personals erfolgen müssen. Die Politik muss die Bundesagentur in
die Lage versetzen, dem Auftrag in quantitativer und qualitativer
Hinsicht gerecht zu werden."

Eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums steht noch aus.

Für redaktionelle Rückfragen ist der Autor am Sonntag, 5. Oktober
2014, zu erreichen unter der Telefonnummer 06131 - 70-15530.

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Telefon: +49-6131-70-12121


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Datum: 05.10.2014 - 10:05 Uhr
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