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Der Deutschen treustes Haustier hat einen eigenen Ehrentag - den
Welthundetag am 10. Oktober. An diesem Tag sollen Hunde als Helfer
und treue Begleiter gewürdigt werden. Doch auch guterzogene Hunde
tragen immer ein wildes Tier in sich und so treten Situationen auf,
mit denen Herrchen oder Frauchen nicht rechnen. CosmosDirekt erklärt,
wie sich Hundehalter mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung
gegen Folgen von Schäden, die Hunde verursacht haben, absichern
können.
Hunde benötigen viel Auslauf und Beschäftigung. Beim Joggen,
Spielen und Toben kann selbst bei einem trainierten Hund "das Tier
durchgehen". Um in solchen Situationen entspannt und vor allem
finanziell unberührt zu bleiben, sollten Hundebesitzer vorsorgen:
"Für Schäden, die ein Hund anderen zufügt, muss der Halter
aufkommen", erklärt Michael Keßler, Versicherungsexperte bei
CosmosDirekt. Klassische Beispiele hierfür sind Sachschäden im
Straßenverkehr, wenn Hasso eine Katze über die Straße jagt und so
einen Unfall herbeiführt, oder Personenschäden in Form eines Bisses
ins Bein eines vorbeilaufenden Joggers.
Brauche ich als Halter zwingend eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Ob man als Halter eines Hundes eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigt, ist von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen, Hamburg,
Thüringen, Berlin und Sachsen-Anhalt ist eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung beispielsweise ein Muss. Andere
Bundesländer unterscheiden Hunderassen, so dass dort beispielsweise
für die Haltung von Kampfhunden eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigt wird.
Für welche Schäden kommt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung
auf?
Kommen Menschen zu Schaden, zahlt die
Tierhalter-Haftpflichtversicherung die Behandlungskosten,
Schmerzensgeld und im Ernstfall eine lebenslange Rente. Beschädigt
oder zerstört der Hund Gegenstände anderer, kommt die Versicherung
für Reparatur, Ersatz oder auch Nutzungsausfall auf.
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