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Fahrerflucht: Versicherungsschutz auch bei Lackschäden gefährdet / R+V-Infocenter: Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot möglich - Auswirkungen auf Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung

ID: 1118657

(ots) - Beim Ausparken das Nachbarauto gestreift oder
mit der Tür eine Beule verursacht: Bagatellschäden - solange der
Verursacher sich nicht vom Unfallort entfernt. "Wer einen Zettel
hinter den Scheibenwischer klemmt und weiterfährt, begeht
Fahrerflucht. Das gilt auch bei kleinen Kratzern", sagt Karl Walter,
Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wenn die Polizei
den Unfallverursacher erwischt, muss dieser mit einer hohen Strafe
rechnen - von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis hin zu
einer Geld- oder Haftstrafe. Hinzu kommt: Fahrerflucht gefährdet den
Versicherungsschutz.

Normalerweise übernimmt die Vollkaskoversicherung auch leicht
fahrlässig verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Anders sieht es
bei vorsätzlicher Fahrerflucht aus: Das ist eine Straftat - der
Versicherungsschutz entfällt. "Zudem kann die Haftpflichtversicherung
bis zu 5.000 Euro zurückfordern", so R+V-Experte Walter.
Schlimmstenfalls kann sie die Police komplett kündigen. Der
R+V-Experte empfiehlt, 30 Minuten auf den Geschädigten zu warten.
Taucht er nicht auf, sollten Unfallverursacher die Polizei
verständigen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Auch bei dringenden Geschäftsterminen die Wartezeit einhalten.
Sie gelten nicht als wichtiger Hinderungsgrund.
- Wer sich vom Unfallort entfernt, sollte die Meldung binnen 24
Stunden nachholen. Je nach Sachlage können Gerichte dies als
"tätige Reue" strafmildernd werten.
- Wenn der Fahrer zur nächsten Polizeidienststelle fährt, um den
Unfall zu melden, ist dies keine Fahrerflucht. Dasselbe gilt,
wenn er sich verletzt hat und ärztliche Hilfe benötigt.

Vorsicht "Fingerabdruck": Nachweis durch Lacksplitter

War er es oder nicht? Autofahrer sollten bedenken, dass die
Polizei heute über moderne Ermittlungsmethoden verfügt. Diese




erlauben oft eindeutige Nachweise, ähnlich einem "Fingerabdruck" -
zum Beispiel durch Lacksplitter vom Unfallort. Je nach Hersteller,
Modell und Baujahr sind die Lacke unterschiedlich. So können die
Ermittler ein verdächtiges Auto zuverlässig mit dem Unfall in
Verbindung bringen.

http://www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de


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Datum: 08.10.2014 - 11:30 Uhr
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