(ots) - Die Tarifrunde 2014 ist seit der Jahresmitte
überwiegend abgeschlossen. In vielen Branchen einigten sich die
Tarifvertragsparteien für das Jahr 2014 auf ein Plus von 3,0 % und
mehr. Viele Abschlüsse enthalten zudem Tariferhöhungen für das Jahr
2015. Diese liegen in der Regel niedriger. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, zeigt sich damit ein Trend zu
länger laufenden Tarifabschlüssen.
Im Bankgewerbe wurde ein Tarifplus von 2,4 % ab Juli 2014
vereinbart und um weitere 2,1 % ab Juli 2015 (plus einmalig 150
Euro). In der Druckindustrie einigten sich die Vertragsparteien auf
eine Tarifsteigerung von 3,0 % ab Mai 2014 und eine weitere Anhebung
von 1,0 % ab April 2015. Der Abschluss im Baugewerbe sieht für
Ostdeutschland ein höheres Plus vor als für den Westen: Ab Juni 2014
stiegen die Tarifverdienste um 3,1 % (West) und um 3,8 % (Ost), ab
Juni 2015 folgt eine weitere Anhebung um 2,6 % (West) beziehungsweise
3,3 % (Ost). Im öffentlichen Dienst des Bundes und der Gemeinden
erhielten Tarifbeschäftigte ab März 2014 eine Erhöhung von 3,0 %,
mindestens jedoch 90 Euro monatlich. Damit fiel die Erhöhung für die
unteren Entgeltgruppen prozentual höher aus als für die oberen. Ab
März 2015 folgt eine weitere Anhebung um 2,4 %. Hingegen verhandeln
die Tarifvertragsparteien der Chemischen Industrie seit 2010 jährlich
neu. Die Tarifbeschäftigten erhielten hier ein Plus von 3,7 % ab
Februar 2014 (Beginn regional abweichend).
Andere Tariferhöhungen des Jahres 2014 resultieren noch aus länger
laufenden Abschlüssen aus dem Vorjahr. Dies gilt beispielsweise in
der Metall- und Elektroindustrie (+ 2,2 % ab Mai 2014), im Einzel-
sowie im Groß- und Außenhandel (+ 2,1 % ab Mai 2014, Beginn regional
abweichend) und für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der
Länder ohne Hessen (+ 2,95 % ab Januar 2014).
In einigen Branchen wurden 2014 auch allgemeingültige tarifliche
Mindestlöhne neu vereinbart. Die Bundesregierung hat ab dem 1. Januar
2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde
beschlossen. Er soll mit wenigen Ausnahmen für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer gelten. In einer zweijährigen Übergangszeit sind für
laufende Mindestlohnverträge Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro
erlaubt. Dies gilt beispielsweise deutschlandweit in der
Fleischwirtschaft und im Friseurhandwerk, in Ostdeutschland und
Berlin für den Bereich der Zeitarbeit sowie in der ostdeutschen
Gebäudereinigung.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Sabine Lenz, Telefon: (0611) 75-3539, www.destatis.de/kontakt
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