(ots) - Freiwillige, die in den Diensten einer
Hilfsorganisation stehen und sich für die Ebola-Bekämpfung in
Westafrika melden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen hin. Der Unfallversicherungsschutz umfasst neben
Arbeits- und Wegeunfällen auch eine mögliche Infektion mit dem
Ebola-Virus. In diesem Fall übernimmt die zuständige
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für den
Rücktransport nach Deutschland und die Heilbehandlung.
"Bei einer Entsendung ins Ausland läuft der Versicherungsschutz
über die jeweils entsendende Organisation", erklärt Dr. Joachim
Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV). Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse
oder Berufsgenossenschaft der Hilfsorganisation. Beamte oder Soldaten
sind über den jeweiligen Dienstherren abgesichert.
"Wer extra für einen Auslandseinsatz angestellt wird, sollte
Rücksprache mit seinem Arbeitgeber halten", empfiehlt Breuer. Denn
auf diese Arbeitsverhältnisse erstreckt sich der gesetzliche
Unfallversicherungsschutz im Regelfall nicht. Es sei denn, der
zuständige Unfallversicherungsträger bietet eine spezielle
Auslandsversicherung an, die der Arbeitgeber dann auch abschließt.
Und, so Breuer: "Wer auf eigene Faust reist, ist nicht gesetzlich
unfallversichert."
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen zudem darauf
aufmerksam, dass auch im Fall einer Entsendung die Bestimmungen zum
Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gelten. Das
heißt, die Gefährdungen für die Beschäftigten müssen beurteilt und
entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die Freiwilligen
müssen vor Aufnahme der Tätigkeit in Fragen der Hygiene und der
Anwendung persönlicher Schutzausrüstung unterwiesen werden.
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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