(ots) - In einem Spitzengespräch zwischen dbb-Tarifchef
Willi Russ und dem hessischen Innenminister Peter Beuth am 10.
Oktober 2014 in Wiesbaden einigten sich der dbb und das Land Hessen
auf ein Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-H rückwirkend zum 1.
Juli 2014. Russ nannte die Einigung einen "guten Kompromiss, der
dafür sorgt, dass Hessen nicht mit einem überalterten
Eingruppierungssystem hinter seinen Ländernachbarn herhinkt."
Die Einigung basiert auf der Entgeltordnung für den
Geltungsbereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und
weicht nur geringfügig von dieser ab. Ungleichbehandlungen von
übergeleiteten und neueingestellten Beschäftigten werden mit dieser
Tarifeinigung weitestgehend abgestellt. Ein Großteil der seit Januar
2010 neueingestellten beziehungsweise umgruppierten Beschäftigten des
Landes profitiert daher erheblich von der neuen Entgeltordnung.
Im Zuge der Verhandlungen setzte der dbb auch wichtige
Verbesserungen für Beschäftigte im Unterhaltungs- und
Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und
Verkehrsverwaltung durch. Bestimmte Beschäftigte als Fahrer von
Mehrzweckfahrzeugen bei regelmäßiger Verwendung verschiedener An- und
Aufbaugeräte erhalten monatlich einen weiteren pauschalisierten
Erschwerniszuschlag in Höhe von 50 EUR. Ausgenommen hiervon ist der
Räum- und Streudienst.
Russ abschließend: "Ich bin zufrieden damit, dass wir in einigen
wichtigen Details für die Beschäftigten Verbesserungen gegenüber dem
TV-L ausverhandeln konnten. Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass
in Hessen alle tarifrechtlichen Fortschritte immer erst mit einiger
Verspätung ankommen. Die Entgeltordnung zum TV-L gilt nämlich schon
seit Anfang 2012. Ich finde es an der Zeit, dass die schwarz-grüne
Landesregierung überprüft, was ihr Sonderweg tatsächlich gebracht
hat. Oft macht es den Eindruck, dass Hessen gerne auf den bereits von
der TdL beschrittenen Pfaden wandelt. Ich bin gespannt, wie sich das
Land zur Einkommensrunde 2015 positioniert. Wir jedenfalls werden für
die Beschäftigten in Hessen nicht weniger fordern, als für die in
Brandenburg oder in Baden-Württemberg."
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dbb - beamtenbund und tarifunion
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