(ots) - Mindestlohn erhöht Kosten für Krankenfahrten
Gesamtverband fordert 25 Prozent mehr von den Kassen
Osnabrück. Die deutschen Krankenkassen müssen sich nach einem
Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) auf einen
deutlichen Anstieg der Kosten für Krankenfahrten einstellen. Grund
ist der Mindestlohn für Taxifahrer. Allein in Niedersachsen verlangt
der Gesamtverband Verkehrsbetriebe Niedersachsen (GVN) 25 Prozent
mehr, wie die Zeitung berichtet. Die Höhe der Forderung begründete
der Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN,
Gunther Zimmermann, mit entsprechend steigenden Kosten für die
Unternehmen.
Die Leiterin der Techniker Krankenkasse in Niedersachsen, Inken
Holldorf, sagte der Zeitung, in einem ersten Verhandlungsgespräch
hätten sich die Taxen- und Mietwagenunternehmen mit den Kassen nicht
geeinigt. Für diesen Dienstag ist ein weiteres Verhandlungsgespräch
anberaumt worden.
Die Vergütungen werden nicht bundesweit, sondern landesweit
ausgehandelt. In Niedersachsen gibt es dazu nach Angaben von Holldorf
einen kassenübergreifenden Rahmenvertrag zwischen dem Verband der
Ersatzkassen (vdek) und dem GVN. Der gegenwärtig gültige Vertrag
läuft bis zum 31.03.2016. Eine Klausel ermöglicht allerdings neue
Verhandlungen im Falle der Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns, wie er für Taxifahrer vom 1.1.2015 an gilt.
Die Vereinbarung über die Vergütung von Krankenfahrten muss
gegenüber der Verkehrsbehörde angezeigt oder in einigen Landkreisen
genehmigt werden. Daher haben die Genehmigungsbehörden das letzte
Wort.
Die Kosten für Krankenfahrten übernehmen die Kassen etwa bei
ambulanten Operationen, für Menschen mit bestimmten
Schwerbehindertenausweisen oder für Pflegebedürftige, bei
Serienbehandlungen wie Chemo-, Dialyse- und Bestrahlungsverfahren
sowie auf Antrag in weiteren Fällen.
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