(ots) -
Lärm bedeutet Stress, und Stress kann langfristig krank machen -
körperlich und seelisch. Dabei ist es egal, ob der Lärm durch die
Arbeit mit dem Presslufthammer oder der Kreissäge, durch laute Musik-
oder Sportveranstaltungen entsteht. Auch wenn das subjektive
Empfinden bei der Lautstärke der Lieblingsmusik oder des -sports
anders ist als bei Straßenlärm, gilt: Für die Ohren ist Lärm gleich
Lärm.
"Wer dauerhaft Lärm ausgesetzt ist und sein Gehör langfristig mit
einer Lautstärke von 80 bis 85 Dezibel belastet, riskiert seine
Gesundheit", warnt Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der
Hörgeräteakustiker (biha). Nicht nur Hörschäden können die Folge
sein, auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind bei dauerhafter
Lärmbelästigung nicht ungewöhnlich. Außerdem sinken die
Aufmerksamkeit und die Reaktionszeit, was Gefahren im Straßenverkehr
und am Arbeitsplatz birgt.
Ein Gehörschutz, individuell angepasst durch einen Hörakustiker,
minimiert das Risiko lärm- und stressbedingter Erkrankungen. Außerdem
steigert der Schutz der Ohren die Produktivität, denn Menschen, die
vor Lärm geschützt sind, arbeiten konzentrierter und sind weniger oft
krank. Da Hörschäden in der Regel nicht schmerzhaft sind, werden sie
oft erst bemerkt, wenn es fast zu spät ist.
Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Vorbeugen ist also der
beste Schutz und der Gang zum Hörakustiker in jedem Fall sinnvoll.
"Der Experte prüft bei einem kostenlosen Hörtest, ob das Gehör
einwandfrei funktioniert, berät welcher Hörschutz erforderlich ist
und individuell am besten passt - Kapselgehörschutz,
Gehörschutzstöpsel oder Gehörschutz-Otoplastik - und kann schließlich
den individuellen Gehörschutz fertigen und anpassen", informiert
Frickel. Damit Schäden gar nicht erst entstehen.
Hintergrund zum Hörgeräteakustiker-Handwerk
Mit 5.500 Hörakustiker-Betrieben und ca. 13.500 Hörakustikern
versorgt das Hörgeräteakustiker-Handwerk rund 2,5 Millionen Menschen
in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, digitalen Hörsystemen.
Darüber hinaus bieten Hörakustiker einen passgenauen Gehörschutz
sowie technische Hilfen für Gehörlose an.
Infokasten:
Was trage ich wann?
1) Kapselgehörschutz Wenn häufiges Auf- und Absetzen des
Gehörschutzes erforderlich ist, z. B. bei nur kurzem Aufenthalt im
Lärmbereich oder bei nur kurzzeitig auftretender Lärmeinwirkung.
2) Gehörschutzstöpsel Für Arbeitsplätze mit andauernder
Lärmeinwirkung oder wenn andere persönliche Schutzausrüstungen am
Kopf getragen werden müssen (Kopfschutz, Schutzbrille usw.).
3) Gehörschutz-Otoplastiken Individuell hergestellter, an den
Gehörgang durch Ohrabformung und an die Lärmsituation durch Auswahl
des Filters angepasster Gehörschutz. Er wird oft dann verwendet, wenn
eine möglichst exakte Schalldämmung erwünscht ist. Die
Gehörschutz-Otoplastik bietet eine längere Haltbarkeit und einen
hohen Tragekomfort. Weiter kann sie in Form und Ausführung an die
unterschiedliche Ohranatomie bzw. auf den Einsatz bezogen angepasst
werden. Dazu muss bei der Auslieferung und in bestimmten Abständen
die Schutzwirkung der individuellen Otoplastik überprüft werden.
Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker informiert am Stand D01 im
Rahmen des 59. Internationalen Hörgeräteakustiker-Kongresses (EUHA)
in Hannover in der Zeit vom 15. bis 17. Oktober 2014 rund um das
Thema "Hören".
Pressekontakt:
V.i.S.d.P.:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) KdöR
Wallstraße 5, 55122 Mainz; Internet: www.biha.de; Telefon: 06131 965
600; Jakob Stephan Baschab und Eric Zimmermann; E-Mail: info(at)biha.de