(ots) - Wer sich um hilfsbedürftige Angehörige kümmert,
hat künftig einen Rechtsanspruch auf reduzierte Arbeitszeiten und
bekommt für eine befristete Zeit entgangenen Lohn ersetzt. Natürlich
gibt es viele gute Argumente für ein solches Entgegenkommen. Die
Pflege in Heimen oder durch professionelle mobile Dienste wäre
weitaus kostspieliger. Zudem können die neuen Sozialleistungen im
Einzelfall eine Hilfe bedeuten bei dem Versuch, Job und Pflege in
Einklang zu bringen. In Zeiten des Fachkräftemangels könnte davon
mittelbar auch die Wirtschaft profitieren. Das
Pflegeerleichterungsgesetz bürdet Unternehmen aber weitere
bürokratische Lasten auf. Für Kleinbetriebe gelten zwar Ausnahmen,
aber auch für mittelständische Firmen kann es schwierig sein, neuen
gesetzlich verankerten Freistellungs- und Teilzeitansprüchen gerecht
zu werden. Der Gesetzgeber muss abwägen, wo er Prioritäten setzt.
Dabei sollte er die gesamtwirtschaftliche Lage im Blick behalten und
nicht nur die im Koalitionsvertrag notifizierten Segnungen.
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