(ots) - Manche meinen, im Smartphone-Zeitalter sei der
Blick auf die Uhr überflüssig geworden, ehe sie telefonieren. Doch
nach wie vor gilt, und zwar fürs Festnetz wie fürs Handy: Höfliche
Menschen überlegen sich gut, wen sie wann "anklingeln". So bleibt es
rücksichtsvoll, sich an die empfohlenen Kernzeiten zu halten, und in
einem relativ fremden Privathaushalt wochentags ab frühestens 9:30
Uhr anzurufen - an Sonn- und Feiertagen erst ab etwa 11:00 Uhr -,
sowie die Mittagszeit von 12:30 bis 15:00 Uhr auszusparen.
Die ehemals wegen der Tagesschau gesetzte Grenze von 20:00 Uhr
passt allerdings nicht mehr zu den geänderten Lebensumständen der
Jetztzeit. Und das nicht nur, weil sich heute jeder, wenn gewünscht,
rund um die Uhr mit Nachrichten aller Art - auch im Fernsehen -
versorgen kann. So sind zum Beispiel viele im Einzelhandel Tätige
oder andere, die die dort angebotenen Öffnungszeiten zum Einkaufen
nutzen, vorher entweder kaum zu erreichen oder haben weder Zeit noch
Ruhe zum Telefonieren.
Somit gilt es nicht mehr als unhöflich, zwischen 20:00 und 21:00
Uhr einen Anruf zu tätigen. Um diese Uhrzeit ist es allerdings
unerlässlich als Erstes zu fragen: "Störe ich vielleicht gerade?" -
was bei jedem Telefonat von Rücksichtnahme zeugt! -, oder direkt um
Entschuldigung zu bitten.
Wenn es der angerufenen Person nutzt, außerhalb dieser empfohlenen
Zeiten erreicht zu werden, oder wenn Sie die Lebensgewohnheiten
beziehungsweise Vorlieben eines Menschen kennen, gibt es
selbstverständlich Ausnahmen. Beispiele: Ein Termin morgens um 9:00
Uhr kann wegen Krankheit nicht eingehalten werden. Dann ist die
entsprechende telefonische Information etwa eine Stunde vorher sicher
angebracht, um einen unnötigen und deshalb vermutlich als Ärgernis
empfundenen Weg zu vermeiden. Wissen Sie, dass jemand am liebsten
sehr spät abends telefoniert, hebt das die 21:00-Uhr-Grenze natürlich
auf. Und wenn Sie die wechselnden Arbeitszeiten von Bekannten kennen,
ist es selbstverständlich, dass die am Vormittag empfohlenen Zeiten
nach einer Nachtschicht keine Gültigkeit haben.
Gibt es seitens des Unternehmens keine Regelung, die eine
telefonische Erreichbarkeit der Belegschaft an Wochenenden oder
Feiertagen ausschließt, ist es bei beruflichen Angelegenheiten
rücksichtsvoll, dies zu prüfen: Ist ein Anruf wirklich zwingend
notwendig oder kann er auf den nächsten Werktag verschoben werden?
Das gilt innerhalb des Kollegiums wie auch zwischen Vorgesetzten und
Teammitgliedern.
Pressekontakt:
Inge Wolff, Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
Telefon 49(0)175 7441118, inge.wolff.umgangsformen(at)t-online.de
Christian Götsch, Swinging World GmbH
49(0)40/500 582-15,christian.goetsch(at)tanzen.de