(ots) - Mehr als fünf Jahre schwelt nun schon der Streit
zwischen dem Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) und dem Zoo
Duisburg wegen einer bisher abgelehnten Einsichtnahme in die Akten
des Delfinariums. Nach einer Klage des WDSF findet die öffentliche
Hauptverhandlung nun am Freitag, den 17. Oktober, um 09:30 Uhr vor
dem Verwaltungsgericht Düsseldorf statt (Sitzungssaal III, Raum 240).
WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Der Zoo spielt mit uns
seit Jahren Katz und Maus. Anfragen aufgrund des
Umweltinformationsgesetzes (UIG) hinsichtlich der Haltung und der
hohen Todesrate der Delfine wurden seit dem Jahr 2009 nur
häppchenweise beantwortet."
In einem Schreiben des Zoos aus dem Jahr 2012 hieß es dann nach
einem erneuten WDSF-Antrag endlich: "Wir bestätigen Ihren Antrag und
freuen uns über Ihr Interesse an unserer Delfinhaltung. Nach einer
Bearbeitungszeit von 2 Monaten können wir die Ihnen zustehende
Informationen - ungeachtet einer Rechtspflicht - zur Verfügung
stellen."
Doch aus dem Versprechen des Zoo Duisburg wurde nichts. Nach
Ablauf der beiden angekündigten Monate legte das WDSF Klage ein.
Nachdem das WDSF Mitte 2012 auf der Grundlage eines
obergerichtlichen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Akteneinsicht im Tiergarten Nürnberg genommen hatte und etwa 5.000
Seiten der tiermedizinischen Berichte des dortigen Delfinariums über
einen Zeitraum von fast fünf Jahren gesichtet und von Meeresbiologen
des WDSF ausgewertet wurden, konnten permanente Verabreichungen von
Psychopharmaka und Antibiotika aufgedeckt werden.
Im Duisburger Delfinarium vermutet das WDSF einen ähnlichen
Medikamentenmissbrauch und einen Zusammenhang mit der relativ hohen
Todesrate der Delfine. Ortmüller: "Gegen den vormaligen Duisburger
Tierarzt Manuel Garcia Hartmann, der bis Anfang 2008 etwa 13 Jahre
lang für die Delfine in Duisburg zuständig war, hat die Schweizer
Staatsanwaltschaft im letzten Jahr einen Strafbefehl wegen mehrfacher
fahrlässiger Tierquälerei erlassen, nachdem mindestens zwei von ihm
medizinisch betreute Delfine im Schweizer Vergnügungspark Connyland
nachweislich an einer Antibiotikavergiftung gestorben waren. Erst
nach einer Berufungsverhandlung wurde Hartmann freigesprochen, weil
nicht restlos nachgewiesen werden konnte, dass das Medikament zum Tod
der Tiere geführt habe."
Ortmüller geht davon aus, dass er den Prozess gegen den Duisburger
Zoo gewinnt, um dann auch die Öffentlichkeit über die fachlichen
Analysen durch die WDSF-Meeresbiologen zu informieren. "Die
Delfinhaltung muss definitiv beendet werden. Das entspricht nicht
mehr dem Zeitgeist", meint Ortmüller und weiter: "Duisburg ist
vermutlich mit mehr als 60 verstorbenen Meeresäugern der größte
Delfinfriedhof Europas. Die Delfine leiden in der kleinen
Beckenhaltung und die Verwendung für Showzwecke ist ein Missbrauch
dieser sensiblen Meeressäuger. Das hat mit einem Bildungsauftrag des
Zoos nichts mehr zu tun und wir empfehlen, solche Tiergefängnisse zu
boykottieren."
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