(ots) - Der "Fiskus darf nicht zum Haupterben werden.
Deshalb sollten die heutigen Verschonungsregeln im Erbfall bei
Familienunternehmen erhalten bleiben", das fordert Hermann Otto
Solms, beim Tag des Eigentums der Deutschen Stiftung Eigentum am
Mittwoch in Berlin.
Noch in diesem Jahr wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
zur Erbschaftsteuer erwartet und bis dahin bleibt offen, inwieweit
das Urteil mittelständische Familienbetriebe in Industrie und Handel
sowie in der Land- und Forstwirtschaft im Erbfall betrifft.
Gerade für den Familienunternehmer ist es entscheidend, dass das
Unternehmen nicht über Gebühr belastet wird. Deutschland braucht sie,
die Familienbetriebe, die mit ihrer nachhaltigen Unternehmenskultur
entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität beitragen.
"Die bisherigen Verschonungsregeln werden den komplexen
Bewertungsstrukturen im Erbfall gerecht. Der Erblasser hat sein
Vermögen bereits durch Konsumverzicht aus versteuertem Einkommen
aufgebaut. Auch die Erträge daraus wurden besteuert und das muss auch
bei der Besteuerung im Erbfall Berücksichtigung finden", so erklärte
Solms.
Die Entscheidung auf den Verzicht des eigenen Vermögens ist damit
gleichzeitig die Entscheidung für die Weitergabe des Vermögens an die
nachfolgende Generation. Darin zeigt sich letztlich das Prinzip der
Nachhaltigkeit erfolgreichen Wirtschaftens.
Die Deutsche Stiftung Eigentum setzt sich für die Wahrung des
Grundrechts auf Eigentum und Erbrecht (Art 14 I Satz 1) ein und
bekennt sich zur Sozialpflichtigkeit.
Der Tag des Eigentums wurde gemeinsam von der Deutschen Stiftung
Eigentum und der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände
veranstaltet.
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