PresseKat - Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen: Stichtag 30.11. fällt auf einen Sonntag

Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen: Stichtag 30.11. fällt auf einen Sonntag

ID: 1123495

(ots) - Kündigungseingang am 01.12.14 nur bei Kulanz des
Versicherers ausreichend / Empfehlung von CHECK24.de: Kündigung bis
26.11.14 verschicken

Der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung (30. November)
fällt 2014 auf einen Sonntag. CHECK24.de empfiehlt Wechselwilligen,
die kein Risiko eingehen wollen, ihre schriftliche Kündigung
spätestens bis zum 26. November 2014 per Einschreiben mit Rückschein
zu verschicken. Falls die Kündigung erst am Montag, den 01. Dezember,
eingeht, sind sie auf die Kulanz ihres Versicherers angewiesen.

Kündigung der Kfz-Versicherung bis 01.12.14 nur bei Kulanz des
Versicherers ausreichend

Damit die Kündigung der Kfz-Versicherung zum Ablauf des
Versicherungsjahres am 31. Dezember wirksam ist, muss das
Kündigungsschreiben spätestens am 30. November beim Versicherer
eingegangen sein. Die Besonderheit in diesem Jahr: Der Stichtag fällt
auf einen Sonntag.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
(GDV) empfiehlt Verbrauchern, sich trotz Wochenende oder Feiertag an
den 30. November als Stichtag zu halten. Die Kündigung muss dem
Versicherer in diesem Jahr also bereits am letzten Werktag vor dem
30. November vorliegen. Allerdings weist der GDV auch darauf hin,
dass viele Versicherer sich im Sinne der Kundenfreundlichkeit kulant
zeigen und den nächsten Werktag als fristgerechten Eingang der
Kündigung akzeptieren. Auch für den ADAC endet laut aktueller Ausgabe
der Motorwelt* die Kündigungsfrist 2014 am 01. Dezember.

CHECK24-Empfehlung: Kein Risiko eingehen, Kündigung bis 26.11.14
verschicken

Wechselwillige sollten ihren laufenden Kfz-Versicherungsvertrag
nicht auf den letzten Drücker kündigen, um nicht von der Kulanz des
Versicherers abhängig zu sein. CHECK24.de empfiehlt Verbrauchern
deshalb, die unterschriebene, schriftliche Kündigung spätestens am




26. November 2014 per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So
kommt das Dokument in der Regel rechtzeitig vor dem 30. November beim
Versicherer an und der Verbraucher erhält einen Nachweis, dass die
Kündigung fristgerecht zugestellt wurde

*Quelle: ADAC Motorwelt, Heft 10, Oktober 2014, S. 78.

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Datum: 20.10.2014 - 07:30 Uhr
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