(ots) - Mit dem deutschen Strafgesetzbuch gegen
islamistische Terroristen zu Felde ziehen, die sowohl mit schwerem
Kriegsgerät feuern als auch vor laufenden Kameras Gefangene
enthaupten? Ist das nicht kleinkariert, so, als wollte man eine
Krebsgeschwulst mit Kamillentee bekämpfen? Nein, bei Lichte besehen
nicht. Zwar ist die Schaffung neuer oder Verschärfung existierender
Straftatbestände keineswegs ein Allheilmittel, sondern - im Gegenteil
- manchmal nur Ausdruck von Hilflosigkeit. Im Fall IS allerdings gibt
es tatsächlich klare Anzeichen für Gesetzeslücken. Da ist es dann
unabdingbar, Abhilfe zu schaffen. Unterstrichen wird damit zudem,
dass Straftatbestände auch die Aufgabe haben, Verhaltensweisen mit
einem Unwerturteil zu belegen. Strafrecht soll nicht nur strafen,
sondern auch ein Wertegefüge verdeutlichen, an das sich jeder zu
halten hat. Nun mag man einwenden, einen IS-Terroristen, der von Hass
beseelt ist und vom Paradies träumt, werde dies kaum beeindrucken.
Mag sein. Aber wenn mit neuen Gesetzen verhindert wird, dass junge
Menschen in die Fremde aufbrechen, um sich zum Gotteskrieger
ausbilden zu lassen, dann ist schon etwas gewonnen. Noch wichtiger
wäre es allerdings, vorbeugend herauszufinden, warum junge Menschen
das tun. Hier sind, einmal mehr, Eltern und Lehrer gefragt, Freunde,
das Umfeld. Was bislang zu erkennen ist, wenn nach Motiven angehender
Dschihadisten gefragt wird, ist eine beängstigende Mixtur: Es geht um
Entwurzelte, Frustrierte, Erfolglose, oft auch Verwirrte, fasziniert
und fanatisiert von den Heilsversprechen Hass predigender
Rattenfänger. Die Versuche, Letzteren das Handwerk zu legen, sind bei
Weitem noch nicht konsequent genug.
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