(ots) -
Die Gewährung von Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer ist keine
Diskriminierung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner
heutigen Grundsatzentscheidung deutlich gemacht. Das Gericht folgte
dabei den Argumenten von BIRKENSTOCK. Alle sieben Revisionsverfahren
wurden als unbegründet abgewiesen. Zuvor waren die Kläger bereits am
Arbeitsgericht Koblenz und dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
gescheitert. Der Komfortschuhhersteller wurde in dem Verfahren von
Hogan Lovells, Frankfurt a.M., vertreten.
Anlass für die Verhandlung vor dem BAG waren die Klagen von sieben
Mitarbeitern der RSP Rheinische Schuhproduktion GmbH. Das Unternehmen
aus dem Konzernverbund der BIRKENSTOCK Group gewährt Mitarbeitern in
der Produktion ab dem 58. Lebensjahr 36 Tage Erholungsurlaub pro
Jahr. Die Kläger, die selbst 34 Tage Urlaub in Anspruch nehmen
können, hielten dies das für Altersdiskriminierung. Die zwei Tage
Zusatzurlaub, die das Unternehmen älteren Beschäftigten freiwillig
gewährt, bewerteten sie als Verstoß gegen das Allgemeine
Gleichberechtigungsgesetz (AGG) - zu Unrecht, wie das BAG in seinen
heutigen Urteilen deutlich machte. Der Forderung nach zwei
zusätzlichen Urlaubstagen und mindestens 2.000 EUR Schadensersatz
erteilten die Richter eine Abfuhr.
Jochen Gutzy, Pressesprecher der BIRKENSTOCK Group, begrüßt den
heutigen Urteilsspruch: "Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
ist richtig. Körperlich arbeitende, ältere Arbeitnehmer brauchen
länger für die Regeneration. Daher gewähren wir Mitarbeitern ab dem
58. Lebensjahr zwei zusätzliche Urlaubstage. Die Regelung soll ältere
Arbeitnehmer vor übermäßiger körperlicher Beanspruchung schützen.
Zwei Urlaubstage sind dafür angemessen. Mit dieser großzügigen
Urlaubsregelung kommen wir unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren
Mitarbeitern nach, die meist über viele Jahre, wenn nicht gar
Jahrzehnte hinweg für uns arbeiten."
Ãœber BIRKENSTOCK
BIRKENSTOCK ist eine deutsche Erfolgsgeschichte. Die historischen
Wurzeln des Familienunternehmens lassen sich bis ins Jahr 1774
zurückverfolgen: Johann Adam Birkenstock wird im kirchlichen Archiv
der hessischen Stadt Langenbergheim als "Untertan und Schuhmacher"
erwähnt. Rund 120 Jahre später (1896) eröffnet Konrad Birkenstock in
Frankfurt am Main zwei Schuhfachgeschäfte und startet mit der
Herstellung von Fußbetteinlagen. 1963 kommt das erste Paar Sandalen
auf den Markt, das die Welt im Sturm erobert: das Modell "Madrid".
1982 folgen die ersten fünf Modelle der Zehensteg-Sandale. Über die
Jahre wächst das Sortiment weiter an - auf aktuell rund 800 Modelle.
Seit gut 40 Jahren ist BIRKENSTOCK ein Global Player: Die überwiegend
in Deutschland gefertigten Produkte werden in mehr als 80 Ländern
verkauft. Sitz der Verwaltung der BIRKENSTOCK Gruppe ist Neustadt
(Wied). Das Unternehmen ist in Deutschland an sieben Standorten in
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen vertreten
und beschäftigt weltweit rund 2.000 Mitarbeiter. Weitere
Informationen unter www.birkenstock.com.
Pressekontakt:
Jochen Gutzy
Head of Communications
Kontaktanschrift:
Birkenstock GmbH & Co. KG
BIRKENSTOCK Campus
53577 Neustadt/Wied
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