(firmenpresse) - München, 17.10.2014 – Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, liegt nun das erste Urteil gegen die FlexLife Capital AG vor, in dem dem geschädigten Verkäufer Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der verkauften Lebensversicherung zugesprochen wird.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die FlexLife Capital AG, entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtungen, im Juni 2013 sämtliche Zahlungen an die Verkäufer von Lebensversicherungen eingestellt hat, wie uns geschädigte Kunden der FlexLife Capital AG berichtet haben.
Das Geschäftsmodell der FlexLife Capital AG bestand darin, Lebensversicherungen anzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahre auszuzahlen. Nach inzwischen bestandskräftiger Auffassung der BaFin handelt es sich hierbei um ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Da die FlexLife Capital AG ihren Geschäftsbetrieb anscheinend aufgenommen hat, ohne über eine solche Erlaubnis zu verfügen, hat die BaFin Ermittlungen aufgenommen und nach eigenen Angaben mit Bescheid vom 11.06.2013 die Geschäftstätigkeit bezüglich des Einlagengeschäfts untersagt.
Obwohl nach Auskunft der BaFin die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung ausgesetzt wurde und folglich die FlexLife Capital AG trotz dieses Bescheids vom Juni 2013 zunächst durchaus weiter hätte die monatlichen Raten an die Verkäufer auszahlen dürfen und aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Verkäufern auch hätte auszahlen müssen, unterblieben ab Juni 2013 Ratenzahlungen an die Verkäufer, wie geschädigte Verkäufer von Lebensversicherungen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mitteilten.
„Unsere Auffassung, dass geschädigten Verkäufern Schadensersatzansprüche gegen die FlexLife Capital AG zustehen, wurde nun durch das Urteil des Landgerichts München I bestätigt“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Betroffenen Kunden der FlexLife Capital AG rät CLLB Rechtsanwälte daher, sich zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus den Kaufverträgen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. Hierbei sollte parallel auch immer geprüft werden, ob gegebenenfalls Ansprüche gegen Berater, die diese Kaufverträge vermittelt haben, bestehen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwältin Aylin Pratsch
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