(ots) - "Die am Dienstag von der Europäischen Kommission
beschlossenen Regelungen für Beitragszahlungen zum europäischen
Bankenabwicklungsfonds kommen kleinen und mittleren Banken in Europa
entgegen. Jedoch werden nach wie vor systemische Risiken insbesondere
in hoch konzentrierten Bankensystemen nicht angemessen in den
Beitragsregeln abgebildet", so Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Prinzipiell zu begrüßen sei, dass die Kommission - anders als in
ihren früheren Überlegungen - nun kleinen Instituten mit einer
pauschalen Bankenabgabe zwischen 1.000 und 50.000 Euro entgegenkommt.
Ebenso ist anzuerkennen, dass die Anwendung des Pauschalbetrags von
50.000 Euro bei mittleren Instituten zumindest auf die ersten 300
Millionen Euro der Bemessungsgrundlage erfolgen kann. Des Weiteren
ist positiv, dass die Verbindlichkeiten innerhalb von Finanzverbünden
ebenso wie bei Bankkonzernen freigestellt werden sollen.
Als "klein" definieren die europäischen Regulatoren aber lediglich
Institute mit einer Bilanzsumme bis einer Milliarde Euro. "Dies ist
mit Blick auf eine mögliche Abwicklungssituation einer Bank und der
Frage, ob Mittel aus dem europäischen Fonds überhaupt bereitgestellt
werden, nicht risikogerecht. Zugleich ist die 1-Milliarden-Grenze
inkonsistent zur Abgrenzung im Rahmen der gemeinsamen europäischen
Aufsicht, bei der der Schwellenwert für die direkte Überwachung von
bedeutenden, sprich großen, Banken durch die Europäische Zentralbank
bei 30 Milliarden Euro liegt", so Hofmann weiter. Eine echte
Freibetragsregelung nach deutschem Vorbild, wie sie der BVR gefordert
hatte, wäre sachgerecht gewesen und hätte die sogenannten
Klippeneffekte in den Beiträgen bestmöglich vermieden.
Dagegen werde die risikomindernde Wirkung der Institutssicherung,
die bei den deutschen Genossenschaftsbanken 80 Jahre fehlerlos
gearbeitet hat und gut mit Mitteln dotiert ist, beim
Risikoanpassungsfaktor nicht ausreichend berücksichtigt. Hier besteht
aus Sicht des BVR Nachbesserungsbedarf. Für 2016 hat die Kommission
eine Überprüfung der Beitragsregelungen angekündigt.
Bei der praktischen Umsetzung der Regelungen zur Sanierung und
Abwicklung von Kreditinstituten werden die zuständigen Behörden nun
im Übrigen zu zeigen haben, dass es in erster Linie um die Lösung des
"too big to fail"-Problems und nicht um die Begründung einer
europäischen Transferunion zu Lasten kleiner und risikoarmer
Institute geht.
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