(ots) - Die Zusammenarbeit der Kältemittelhersteller
Honeywell und DuPont hat möglicherweise gegen das EU-Kartellrecht
verstoßen. Die EU-Kommission hat daher beiden Unternehmen in einer
Mitteilung eine Beschwerde übermittelt. Darin äußert sie den
Verdacht, dass die seit 2010 bestehende Zusammenarbeit beider
Unternehmen die Entwicklung des Kältemittels R-1234yf für
Pkw-Klimaanlagen beeinträchtigt hat und somit gegen die
EU-Kartellvorschriften verstößt.
Die Ãœbermittlung einer derartigen Mitteilung der Beschwerdepunkte
greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.
Seit dem 1. Januar 2011 müssen Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen
mit einem weniger klimaschädlichen Kältemittel gefüllt werden.
R1234yf ist derzeit das einzige im Handel erhältliche Kältemittel,
dessen Treibhauspotenzial niedrig genug ist, um die Anforderungen der
Emissionsrichtlinie zu erfüllen. Die Kommission hegt den Verdacht,
dass eine Reihe von Vereinbarungen, die 2010 zwischen Honeywell und
DuPont geschlossen wurden, den Wettbewerb auf dem Markt für das
Kältemittel R1234yf eingeschränkt haben könnten. Diese Vereinbarungen
betreffen insbesondere die Produktionsmodalitäten und die Entwicklung
von Produktionsprozessen.
Wenn die Kommission, nachdem die Parteien ihre Verteidigungsrechte
wahrgenommen haben, dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende
Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss
erlassen, mit dem sie das wettbewerbswidrige Verhalten untersagt, und
gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 Prozent
ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Pressekontakt:
Margot Tuzina
Europäische Kommission
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2280 2250
margot.tuzina(at)ec.europa.eu