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Sturmschäden – Welche Versicherungen zahlen?

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Der Ex-Hurrikan Gonzalo fegte in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch über Deutschland. Spitzenböen von über 100 km/h und Starkregen sorgten für schwere Sturmschäden an Häusern, Fahrzeuge wurden durch abgerissene Äste und umgestürzte Bäume beschädigt. Die Höhe der Sturmschäden konnte von den Versicherungen noch nicht beziffert werden.

(firmenpresse) - Der Ex-Hurrikan Gonzalo fegte in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch über Deutschland. Spitzenböen von über 100 km/h und Starkregen sorgten für schwere Sturmschäden an Häusern, Fahrzeuge wurden durch abgerissene Äste und umgestürzte Bäume beschädigt. Die Höhe der Sturmschäden konnte von den Versicherungen noch nicht beziffert werden. Neben dem finanziellen Schaden wurden leider in Baden-Württemberg auch zwei Menschen durch umstürzende Bäume verletzt, bedauert Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Eine Frage, die der Experte der GVI regelmäßig nach einem Unwetter beantworten muss ist, welche Versicherungen die Regulierung der Sturmschäden übernimmt. Die Gebäude- und Hausratversicherung übernimmt Sturmschäden, z. B. bei Schäden an Solaranlagen, Wintergärten und Fenstern. Dringt in Folge eines Sturmes Regenwasser ins Gebäude und beschädigt den Hausrat, greift die Hausratversicherung. Hagelschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt“, erläutert Jürgen Buck.

Wichtig für den Versicherungsschutz bei Sturmschäden ist, dass An- und Umbauten an einer Immobilie den Versicherungen vorab gemeldet werden. „Wurde ein Wohnhaus nachträglich mit einer Photovoltaikanlage aufgerüstet, ist es wichtig, eine bestehende Gebäudeversicherung auf einen möglich Einschluss des Risikos zu überprüfen“, rät Jürgen Buck.

Viele Hausbesitzer sind überrascht, dass ihre Versicherungen keine Absicherung bei eindringendem Regenwasser durch Starkregen übernehmen. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die wichtige Elementarversicherung zusätzlich in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung mit vereinbart ist.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Sturmschäden und Versicherung“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.



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Datum: 22.10.2014 - 09:50 Uhr
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