Viele Detailfragen noch offen
(firmenpresse) - Wiesbaden, 22.10.2014. Das Bundeskabinett billigte den Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse von Justizminister Heike Maas (SPD). Nun ist es Aufgabe des Parlaments, diesen detailliert ausarbeiten zu lassen. Das Gesetz soll dann im ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten. Maas gilt als Hardliner. Wichtiges Ziel sei fĂŒr ihn gewesen, dass auch in den Ballungsgebieten Wohnraum bezahlbar bleibe. Auf viele WĂŒnsche der Immobilienwirtschaft reagierte er mit MissverstĂ€ndnis. âIm Kern geht es darum, dass bei Neuvermietungen die Miete nur noch höchstens zehn Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen darfâ, erklĂ€rt Thomas Vogel, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der NPL Select Vertriebsgesellschaft mbH.
Und schon da beginnen die Probleme. So wissen die BĂŒrger in Frankfurt am Main seit einigen Wochen, dass die durchschnittliche Nettokaltmiete in der Bankenmetropole seit 2010 um ĂŒber elf Prozent auf 8,66 Euro pro Quadratmeter angestiegen ist. Ob dies den tatsĂ€chlichen Markt widerspiegelt, bezweifeln viele. Zumal es in Frankfurt extreme Preisunterschiede in den einzelnen Stadtteilen gibt.
âWieder andere StĂ€dte haben erst gar keinen Mietpreisspiegel - schlicht, weil sie ihn eigentlich nie gebraucht habenâ, ergĂ€nzt der NPL Select-GeschĂ€ftsfĂŒhrer. Formal mĂŒsste man selbst bei einer Mieterhöhung (also nicht nur bei Neuvermietungen) aufzeigen, dass diese nicht zu hoch ausgefallen ist. Ist es nicht möglich, dies im Wege des Mietpreisspiegels nachzuweisen, kann der Mieter die Erhöhung ablehnen. Dann bleibt nur der Klageweg. âZum GlĂŒck leben viele Mieter und Vermieter aber in einer viel harmonischeren Situation als man meinen magâ, so Vogel. Und Auseinandersetzungen ĂŒber die Höhe der Mieten habe es dabei schon immer gegeben. Im Hinblick auf die Umsetzung sind Interessenvertreter der Mieter und der Immobilienwirtschaft im GesprĂ€ch, um einen fĂŒr beide Seiten vertretbaren Konsens zu finden.
Ăber einen Punkt wird vermutlich nicht mehr zu diskutieren sein, denn er liegt Heike Maas verbindlich am Herzen. Es geht um das sogenannte Bestellerprinzip, einen Begriff, der leider nur wenig selbsterklĂ€rend ist. Bislang beauftragt jemand, der eine Wohnung zu vermieten hat, einen Makler, der am Ende vom neuen Mieter zu bezahlen ist. Nach Bestellerprinzip kann ein Vermieter auch weiterhin einen Makler beauftragen, muss ihn dann aber auch selbst bezahlen. Es gilt also die Regel: Wer bestellt, bezahlt. âWas das fĂŒr die Dienste der Makler bedeutet, wird kontrovers diskutiertâ, so der GeschĂ€ftsfĂŒhrer der NPL Select Vertriebsgesellschaft, Thomas Vogel. NatĂŒrlich ist auch denkbar, dass Mieter kĂŒnftig Makler einschalten, die sie bei der Suche nach einer Wohnung unterstĂŒtzen. Dass Mieter kĂŒnftig verstĂ€rkt versuchen werden, auf eigene Faust eine neue Wohnung zu finden, ist aber auch denkbar. Es bleibt also spannend.
Die NPL Select investiert in den zukunftstrĂ€chtigen Wachstumsmarkt fĂŒr so genannte
Non Performing Loans. In diesem Kontext hat sie innovative Finanzstrategien entwickelt, die auf nachhaltige Investments abzielen â ethisch, sozial vertrĂ€glich und verantwortungsbewusst.
Abacus Consult ist eine auf Fragen zur Betrieblichen Altersversorgung spezialisierte Consultinggesellschaft. Der Schwerpunkt liegt in der Analyse und Optimierung bestehender Pensionszusagen bzw. der Neugestaltung.
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