(firmenpresse) - Wer als Lohnbuchhalter arbeitet, muss immer auf dem neuesten Stand sein und sich über Änderungen zum Lohnsteuerrecht informieren. Da auch im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht jährlich zahlreiche Neuerungen hinzukommen, empfiehlt es sich, auf aktuelle Informationsquellen zurückzugreifen.
LohnPraxis bietet Nachrichten und nützliche Tipps
Lohnbuchhalter und andere Interessenten, die in Bezug auf Informationen zum Lohnsteuerrecht ständig auf dem Laufenden sein möchten, sollten die Fachzeitschrift LohnPraxis aus dem Verlag PLATOW Medien GmbH abonnieren. Sie besteht seit 2007, umfasst 10 Ausgaben pro Jahr und enthält 28 Seiten pro Ausgabe. Neben der Print-Version ist auch ein E-Paper erhältlich. Die Monate Juni und Juli sowie August und September erscheinen jeweils zusammen.
Eine LohnPraxis-Ausgabe enthält meist zwei längere Artikel zu den Themen Lohnsteuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Autoren dieser auch für Nicht-Akademiker verständlichen Fachbeiträge sind unter anderem Rechtsanwälte. Alle Fachartikel werden übersichtlich präsentiert und enthalten aktuelle Urteile zum Thema Arbeitswelt, die neuesten Gesetzesänderungen und nützliche Praxis-Tipps für Lohnbuchhalter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aktenkundiges wird mit dem zugehörigen Aktenzeichen publiziert, sodass man sich im konkreten Fall darauf beziehen kann.