(firmenpresse) - München - Jedes Unternehmen in Deutschland muss über ein internes und ein öffentliches Verfahrensverzeichnis verfügen. Letzteres wird auch „Verzeichnis für jedermann“ genannt, weil es jedem, der es sehen möchte, vorgelegt werden muss. Darauf weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de hin.
Das öffentliche Verfahrensverzeichnis enthält u.a. die Namen von Inhabern, Vorständen oder sonstigen Personen der Unternehmensführung, des für den Datenschutz zuständigen Leiters sowie die Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -erarbeitung oder -nutzung. Daneben gibt es das interne Verfahrensverzeichnis. Es enthält eine allgemeine Beschreibung, mit der vorläufig beurteilt werden kann, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind. Darunter fällt beispielsweise, dass Unbefugte die technischen Anlagen nicht betreten dürfen oder die Datenverarbeitungssysteme nicht nutzen können. (Quelle: MittelstandsWiki)
Das MittelstandsWiki und seine Journale sind Online-Magazine der just 4 business GmbH. Dabei handelt es sich um ein Nachschlagewerk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Begriffe aus der Wirtschaft, der Welt der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Politik sind über eine Suchfunktion schnell auffindbar. Neben kurzen Begriffsdefinitionen enthält das MittelstandsWiki Know-how-Beiträge aus der Feder professioneller Experten.
Kathrin Jannot
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