(ots) - Verbraucherschützer begrüßen EuGH-Urteil zu
Preiserhöhungen bei Strom und Gas
Osnabrück. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat das Urteil
des Europäischen Gerichtshofes begrüßt, wonach Strom- und Gasanbieter
ihre Kunden vor Preiserhöhungen genau über den Grund und Umfang
informieren müssen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Freitag) sagte der Energiereferent des Verbandes, Thorsten
Kasper, "das Urteil ist ein gutes Urteil, weil es für Transparenz
sorgt und die Tür für Rückforderungsansprüche betroffener Kunden
offen lässt". Die Luxemburger Richter hatten in den ihnen
vorliegenden Fällen ausdrücklich auch Rückzahlungsansprüche des
Kunden für die Vergangenheit erlaubt. Kasper wies allerdings darauf
hin, dass das Bestehen von Rückforderungsansprüchen von dem
endgültigen Ausgang der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
abhängen wird.
In dem Verfahren vor dem EuGH ging es um zwei Klagen von
Verbrauchern gegen ihre Energielieferanten: die Technischen Werke
Schussental GmbH (Ravensburg/Baden-Württemberg) und die Stadtwerke
Ahaus GmbH (Nordrhein-Westfalen). Der Bundesgerichtshof hatte die
beiden Fälle den Luxemburger Richtern vorgelegt, damit sie prüfen, ob
die in Frage stehenden Vorschriften mit dem europäischen Recht
vereinbar sind.
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