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Bauträger-Immobilien: Schritt für Schritt günstig finanziert / Interhyp: Bereitstellungszinsen und bereitstellungszinsfreie Zeit beachten

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(ots) - Beinahe jeder zweite Finanzierungsnehmer kauft
eine Immobilie vom Bauträger. Das Besondere dabei: Der Kaufpreis wird
mit dem Baufortschritt nach und nach in Rechnung gestellt. Ein dafür
aufgenommenes Darlehen wird also nicht auf einmal, sondern in
Teilzahlungen abgerufen. "Beim Kauf vom Bauträger ist es zum einen
sehr wichtig, bei der Finanzierung die gesamte geplante Bauzeit zu
berücksichtigen und eine entsprechend lange bereitstellungszinsfreie
Zeit zu wählen", erläutert Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender von
Interhyp, und ergänzt: "Zum anderen sollte man Bauverzögerungen
einkalkulieren, weil diese sonst über anfallende
Bereitstellungszinsen den Kredit verteuern. Ist zum Beispiel eine
Bauzeit von zwölf Monaten vereinbart, sollte man besser eine 15
monatige bereitstellungszinsfreie Zeit aushandeln."

42 Prozent der Immobilienkreditnehmer kaufen laut Interhyp ein
Objekt vom Bauträger. Die Zahlungsmodalitäten sind dabei genau durch
die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt: Darin sind 13
unterschiedliche Gewerke definiert, die in maximal sieben
Teilzahlungen eingefordert werden können. Dabei wird oft als erste
Teilzahlung der Beginn der Erdarbeiten mit 30 Prozent der
vereinbarten Kaufsumme zu Baubeginn veranschlagt (siehe Auflistung).

Diese scheibchenartige Zahlungsweise von Teilbeträgen muss von
Beginn an in der Finanzierungskonzeption und in Form einer
entsprechend langen bereitstellungszinsfreien Zeit berücksichtigt
werden. Während beim Kauf einer Bestandsimmobilie der Kaufpreis
relativ schnell fällig und mit einem Mal gezahlt wird, zieht sich
beim Kauf vom Bauträger die Phase der Auszahlung über etliche Monate
bis zur Fertigstellung hin. Dementsprechend lange sollte die
bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden - zuzüglich eines
Sicherheitspuffers. Denn andernfalls verlangen Banken




Bereitstellungszinsen auf noch nicht abgerufene Darlehensbeträge.
Zudem können die Kreditkosten weiter steigen, wenn sich etwa der
Beginn einer neuen Bauphase durch unerwartete Komplikationen oder
einen langen Winter verzögert und Darlehensnehmer daher den nächsten
Teilkredit von der Bank nicht abrufen.

Sowohl bei der bereitstellungszinsfreien Zeit als auch bei der
Höhe der Bereitstellungszinsen gibt es große Unterschiede: Während
einige Banken bereits nach drei Monaten Bereitstellungszinsen
verlangen, bieten andere Institute eine bereitstellungszinsfreie Zeit
von bis zu zwölf Monaten ohne zusätzlichen Aufschlag. Die
Bereitstellungszinsen selbst schwankten nach Auswertungen von
Interhyp 2014 bislang zwischen 0,17 und 0,25 Prozent pro Monat.

Beispiel eines Zahlungsplans bei einem Bauträgervertrag:
30 % nach Beginn der Erdarbeiten
28 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
5,6 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
2,1 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen
2,1 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen
2,1 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen
7 % für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung
4,2 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
2,1 % für den Estrich
2,8 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
2,1 % für die Fassadenarbeiten
3,5 % nach vollständiger Fertigstellung

Ãœber die Interhyp Gruppe

Die Unternehmen der Interhyp Gruppe mit den Marken Interhyp, die
sich direkt an den Endkunden richtet, und Prohyp, die sich an
Einzelvermittler und institutionelle Partner wendet, haben 2013 ein
Baufinanzierungsvolumen von 8,9 Milliarden Euro erfolgreich bei ihren
rund 400 Bankpartnern platziert. Damit ist die Interhyp Gruppe der
größte Vermittler für private Baufinanzierungen in Deutschland.

Die Interhyp Gruppe beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter und ist
an derzeit 75 Standorten persönlich vor Ort für ihre Kunden und
Partner präsent.



Pressekontakt:
Heidi Müller, Leiterin Public Relations, Telefon (089) 20 30 7 - 13
05, E-Mail: heidi.mueller(at)interhyp.de; www.interhyp.de


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Datum: 24.10.2014 - 10:52 Uhr
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