Maltesische Unternehmen sind EU-ansässige Firmen und werden somit verschiedenen Anforderungen zur Lösungsfindung gerecht. Der wichtigste Aspekt der Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht darin, dass die Haftung der Gesellschafter auf den gegebenenfalls nicht einbezahlten Betrag der in ihr gehaltenen Anteile begrenzt ist. Mit einem offiziellen Steuersatz in Höhe von 35 Prozent ist Malta auf den ersten Blick gar kein günstiger Standort für Unternehmen. Doch dank Rückerstattungen an die Aktionäre bleiben unterm Strich nur fünf Prozent Steuerlast.
(firmenpresse) - Die Gründung einer Malta Limited
Maltesische Firmen konstituieren sich durch Memorandum and Articles of Association (Gründungsurkunde und Satzung) genannte Statuten, die von den Teilhabern eingebracht werden. Das Memorandum sollte neben dem Namen der Firma folgendes festlegen:
- den Namen, die Adresse und die offizielle Identifizierung der Teilhaber
- ob die Firma eine private oder eine öffentliche Firma ist
- das angemeldete Büro der Firma in Malta
- den Gesellschaftszweck
- Einzelheiten über das genehmigte, ausgegebene und eingezahlte Gesellschaftskapital (Minimum Euro 1,250 bei privaten Gesellschaften (LTD), von denen mindestens 20 Prozent eingezahlt werden müssen. Bei öffentlichen Gesellschaften (PLC) soll das Minimum des genehmigten und ausgewiesenen Teilhaberkapitals Euro 46,600 betragen, hiervon müssen 25 % eingezahlt sein.)
- die Anzahl der Geschäftsleiter und die Personalien der Direktoren
Sobald das Unternehmen gegründet ist, wird von der Malta Financial Services Authority (MFSA) eine Bescheinigung über die Anmeldung ausgestellt.
Errichtung einer Filiale in Malta
Das Companies Act erlaubt ausländischen Firmen, eine Filiale in Malta einzutragen. Jede ausländische Firma, die eine Filiale in Malta errichten möchte, muss innerhalb eines Monats ab der Errichtung die folgenden Unterlagen beim Registrar of Companies einreichen:
- Eine Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Statuten der Urkunde oder eines anderen Dokuments, das die Konstituierung der Gesellschaft belegt;
- Angaben zu den Direktoren und zum Sekretär der Gesellschaft;
- Name und Adresse wenigstens einer in Malta ansässigen Person, die berechtigt ist, Mitteilungen im Namen der Firma entgegenzunehmen.
Eine Filiale in Malta genießt die gleiche maltesische steuerliche Behandlung, wie sie für in Malta eingetragene Firmen gilt. Die Firma ist gesetzlich verpflichtet, ihrer Steuerpflicht innerhalb von neun Monaten ab Ende des Geschäftsjahrs in der gleichen Währung nachzukommen, in der ihr Grundkapital notiert ist (dies wird auf achtzehn Monate ab Ende des Geschäftsjahrs verlängert, wenn 90% oder mehr der Geschäftstätigkeit der Firma außerhalb Maltas erfolgt), aber die Einkommensteuererklärung muss stets spätestens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahrs eingereicht werden.
Verschmelzung einer deutschen GmbH auf eine Limited
Grenzübergreifende Verschmelzung / Cross Border Merger
Eine ausländische Firma (z.B. GmbH), kann beantragen, als in Malta nach dem Companies Act fortgeführt eingetragen zu werden. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Fortführung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes und nach der Satzung der Firma erlaubt ist. Die fortbestehende Firma wird im Verzeichnis des ausländischen Verzeichnisses gestrichen und die Firma wird so behandelt, als wäre sie in Malta eingetragen worden. Gleichermaßen kann eine in Malta eingetragene Firma beantragen, in einem anderen Land fortgeführt zu werden, so lange das Gesetz des betreffenden Landes das Verfahren erlaubt wie z.B. England und Malta.
Der Hauptvorteil eines solchen Verfahrens besteht darin, dass die von der Firma eingegangenen vertraglichen Vereinbarungen und Verpflichtungen in dem neuen Rechtssystem weiter anerkannt werden und keine Liquidierung der GmbH stattfindet. Die Liquidierung zieht oftmals steuerliche Negativwirkungen nachsich die durch die grenzübergreifende Verschmelzung vermieden werden..