(ots) - Die Umweltministerkonferenz hat sich auf ihrer
Herbsttagung in Heidelberg für die Einrichtung eines nationalen
Naturgefahrenportals ausgesprochen. Außerdem empfehlen die Minister
der Bundesregierung, eine bundesweite Elementarschadenkampagne
durchzuführen. Damit soll die Bevölkerung über die Risiken von
Naturgefahren, wie Hochwasser und Starkregen, informiert werden.
Ferner soll die Versicherungsdichte für Elementarschäden erhöht
werden. "Wir begrüßen, dass die Politik nun aktiv wird und der
Bevölkerung an zentraler Stelle Informationen über die Risiken von
Naturgefahren zur Verfügung stellen will", sagt Alexander Erdland,
Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Bereits auf ihrer Naturgefahrenkonferenz im Juni 2014 hatten die
deutschen Versicherer eine breite Information über Naturgefahren
gefordert und der Politik ihre fachliche Unterstützung angeboten. Mit
der Plattform ZÃœRS public hat die Versicherungswirtschaft bereits
gezeigt, dass sich Online-Informationen zu Naturgefahren leicht
verständlich aufbereiten lassen. Wir sind daher überzeugt, dass
Aufklärung und Vorsorge der beste Schutz vor Naturkatastrophen sind.
Nur wenn die Menschen die Gefahren kennen, werden sie sich schützen",
so Erdland weiter.
Nationales Hochwasserschutzprogramm
Außerdem haben die Umweltminister umfangreiche
Hochwasser-schutzmaßnahmen an Elbe, Donau, Oder, Rhein und Weser
beschlossen. In den nächsten 20 Jahren wollen Bund und Länder rund
5,4 Milliarden dafür bereitstellen. Unter anderem sollen mehr
Rückhalteräume gewonnen werden, um den Flüssen wieder mehr Raum zu
geben. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen in Abstimmung mit den
betroffenen Betrieben stärker zur Retention und als Flutpolder
einbezogen werden. "Da Hochwasser vor Ländergrenzen nicht Halt macht,
ist es zwingend erforderlich, dass die Maßnahmen zum technischen
Hochwasserschutz bundesländerübergreifend koordiniert werden", so
Erdland. Andernfalls sei zu befürchten, dass Schäden durch
Extremwettereignisse weiter zunehmen werden. Zudem sei es an der
Zeit, dass Bauordnungen und nachgelagerte Bauvorschriften ein
naturgefahrenresistentes Bauen zur Pflicht machen.
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