PresseKat - Hilfe zum Lebensunterhalt: 8 % mehr Leistungsempfänger im Jahr 2013

Hilfe zum Lebensunterhalt: 8 % mehr Leistungsempfänger im Jahr 2013

ID: 1127044

(ots) - Am Jahresende 2013 erhielten in Deutschland rund
370 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der
Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 8,1 %.

Zwei Drittel der Leistungsberechtigten (67 %) lebten in
Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, ein Drittel (33 %) der
Empfänger lebte außerhalb solcher Einrichtungen. Letztere führten
überwiegend einen Einpersonenhaushalt. Im Vergleich zum Jahr 2005 hat
sich die Zahl der Empfänger außerhalb von Einrichtungen um 54 %
erhöht, in Einrichtungen um 29 %. Insgesamt gab es 2013
deutschlandweit über ein Drittel (36 %) mehr Leistungsbezieher als
2005.

Damit waren am Jahresende 2013 deutschlandweit rund 5 von 1 000
Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Am häufigsten
bezogen die Menschen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt mit jeweils 7 Personen je 1 000 Einwohner diese
Sozialleistung. Am seltensten nahm die Bevölkerung in
Baden-Württemberg diese Hilfe in Anspruch, hier lag die Quote bei
1 Person je 1 000 Einwohner.

Mit 42 Jahren waren die Leistungsbezieher außerhalb von
Einrichtungen im Durchschnitt deutlich jünger als Bezieher in
Einrichtungen. Diese waren durchschnittlich 55 Jahre alt.

Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen
mit Behinderung und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen
leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem
6. Kapitel (SGB XII) oder Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel
(SGB XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen
Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel




durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel (SGB XII) oder in
anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die
Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige,
längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente
in Betracht.

Weitere Ergebnisse zur Hilfe zum Lebensunterhalt zum 31.12.2013
finden sich unter www.destatis.de, Zahlen & Fakten > Gesellschaft &
Staat > Soziales > Sozialleistungen > Sozialhilfe.

Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen Empfänger
von Hilfe zum Lebensunterhalt (22121-0001 und 22121-0002) in der
Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.


Weitere Auskünfte gibt:
Infoteam Sozialhilfe,
Telefon: (0611) 75-8953,
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de


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Datum: 28.10.2014 - 08:00 Uhr
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