Beschluss über Verlängerung der Laufzeit der Inhaber-Teilschuldverschreibungen (Serie I/2012) nichtig.
(firmenpresse) - München, 28.10.2014 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht München I die MM Münchner Maklerservice GmbH (vormals Peschelanger 3-Beteiligungsgesellschaft mbH) zur Zahlung von 80.000,00 Euro verurteilt. Gleichzeitig hat das Landgericht München I festgestellt, dass der in der Versammlung der Gläubiger der von der MM Münchner Maklerservice GmbH gegebenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Serie I/2012 gefasste Beschluss hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit auf 18 Monate nichtig ist.
Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger machte einen Rückzahlungsanspruch aus dem Erwerb von Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegen die MM Münchner Maklerservice GmbH geltend.
Die Beklagte verteidigte sich mit dem Argument, auf einer Gläubigerversammlung sei die Verlängerung der Laufzeit der streitgegenständlichen Inhaber-Teilschuldverschreibungen gefasst worden.
Vor Gericht vertrat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die Ansicht, dass dieser Beschluss weder wirksam gefasst, noch ordnungsgemäß bekanntgemacht, noch wirksam vollzogen wurde und bezog sich dabei auf das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen.
Mit Urteil vom 27.10.2014 verurteilte das Landgericht München I nunmehr die Beklagte zur Zahlung von 80.000,00 Euro zzgl. vorgerichtlicher Kosten und stellte gleichzeitig fest, dass der streitgegenständliche Beschluss über die Verlängerung der Laufzeit nichtig ist.
„Dieses Urteil zeigt über den konkreten Fall hinaus, dass es sich für Erwerber von Inhaber-Teilschuldverschreibungen lohnen kann, in Gläubigerversammlungen gefasste Beschlüsse, an deren Fassung der Erwerber nicht unmittelbar beteiligt war, von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen und möglicherweise dagegen vorzugehen“, erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de