(ots) - Ausgerechnet eine Bundesregierung unter
Beteiligung der SPD setzt sich dem Verdacht aus, das Streikrecht
einschränken zu wollen - und sei es mit der unverdächtig
daherkommenden Bedingung, ein Streik müsse verhältnismäßig sein. Dass
es so weit gekommen ist, ist vordergründig die Schuld des
Bundesarbeitsgerichts, das 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit - "ein
Betrieb, ein Tarifvertrag" - gekippt hat. Gleichwohl sind es
Krokodilstränen, die Unternehmen wie die Bahn vergießen, wenn sie
sich zu Opfern der neuen Vielfalt erklären. Die Arbeitgeber haben
vielmehr auf die Erosion der Macht des DGB hingearbeitet und
Organisationen mit zweifelhaftem Gewerkschaftsstatus hofiert.
Den DGB-Gewerkschaften ist es wiederum nicht in allen Fällen
gelungen, durch großflächige Lösungen die Erwartungen von
Beschäftigten in ganz unterschiedlichen Situationen zu befriedigen.
Erkennbar misslungen ist das zum Beispiel bei den Krankenhausärzten
und den Lokführern; die Betroffenen haben ihre Sache selbst in die
Hand genommen.
Dass die Bundesregierung das Problem Tarifeinheit in Angriff
nehmen will, ist verständlich, sie muss jedoch den
Gewerkschaftspluralismus akzeptieren; der Versuch,
Spartengewerkschaften vom Verhandlungstisch zu verbannen, wird
wahrscheinlich in Karlsruhe scheitern. Das Gebot für die Politik muss
lauten, die Gewerkschaften so weit wie möglich zur Bildung von
Tarifgemeinschaften zu zwingen, so dass alle Probleme in einer
Verhandlungsrunde gelöst werden können.
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