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Die positive Entwicklung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in
Baden-Württemberg dokumentiert sich auch in den Auftragszahlen der
Gerichtshilfe. Lag die Anzahl erteilter Gerichtshilfeaufträge 2007 -
im ersten Jahr der Übertragung von Bewährungs- und Gerichthilfe auf
die gemeinnützige NEUSTART GmbH - noch bei 2.000, lässt sich, auf
Grundlage der bisherigen Quartalsergebnisse, schon jetzt
prognostizieren, dass 2014 mindestens 3.800 Aufträge zu erwarten
sind: die beste Jahresbilanz seit Beginn der Reform.
Primäre Aufgabe der Gerichtshilfe ist die Unterstützung der
Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Ermittlung adäquater
Maßnahmen im Strafverfahren (Sanktionen, Weisungen und Auflagen). Die
Gerichtshilfe liefert wertvolle Hintergrundinformationen zu Ursachen
und Begleitumständen von Straftaten, die oft der Persönlichkeit und
psychosozialen Situation des Täters geschuldet sind. Die Analyse
dieser Faktoren gibt Aufschluss darüber, welche sozialarbeiterischen
oder therapeutischen Interventionen sich anbieten, um weitere
Straftaten zu verhindern. Das Angebot der Gerichtshilfe wendet sich
ebenfalls an Opfer von Straftaten, die Gelegenheit erhalten,
Probleme, die aus der Straftat resultieren, detailliert darzustellen.
Parallel hierzu erhalten Straftatopfer Unterstützung bei der
Artikulation ihrer Interessen und Anliegen und werden ggf. auch an
externe Fachdienste weitervermittelt.
Pressekontakt:
Dr. Michael Haas
Pressesprecher
NEUSTART gemeinnützige GmbH
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