Es kursieren viele falsche Annahmen über das Risiko berufsunfähig zu werden, über die gesetzliche Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit, über die Erwerbsunfähigkeit, die Erwerbsminderung und die Voraussetzungen für eine Leistung der Versicherung. Jetzt wird aufgeräumt mit den Vorurteilen und Falschinformationen.
(firmenpresse) - Risiko: Es werden mehr Männer als Frauen berufsunfähig. Für einen Berufseinsteiger (20 Jahre) beträgt die Wahrscheinlichkeit, seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, 43 %. Das sind also mehr als 4 von 10 Männern. Das fand eine Studie der Deutschen Aktuarvereinigung im Juli dieses Jahres, im Auftrag der Zeitschrift Focus, heraus.
Frauen werden zu 38 % im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig. Abgesehen von dem Risiko für Berufseinsteiger, werden rund 20 % bis ein Viertel aller Arbeitnehmer, ungeachtet ihres Alters, berufsunfähig.
Berufsgruppen: Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, wird hauptsächlich durch die Gesundheit, den Lebenswandel in der Freizeit (Drogen, Extremsport) und den Beruf beeinflusst. Welche Berufsgruppen mit welchem Risiko behaftet sind, lässt sich hier nachlesen: www.finance-store.de/bu-berufsgruppen.
Ursachen: Analysen zufolge sind die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen (30%), Rückenerkrankungen (20%), Krebs (15%) und Herz-Kreislauferkrankungen (12%). Weit abgeschlagen, mit 2,5%, tauchen Unfälle als Ursache auf. Sie werden jedoch häufig als Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit erachtet.
Unfälle: Viele liegen dem Irrglaube auf, die Unfallversicherung wäre der beste Schutz gegen die Berufsunfähigkeit. Das ist nicht ganz korrekt. Denn eine Berufsunfähigkeit wird häufiger durch psychische oder physische Krankheit ausgelöst, als durch einen Unfall. Krankheiten werden durch die Unfallversicherung natürlich nicht abgedeckt. Der Irrtum mag mit der gesetzlichen Unfallversicherung in Zusammenhang stehen, die den Arbeitnehmer gegen Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin absichert.
Erwerbsminderung: Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht mehr. Wer vor 1961 geboren wurde, erhält eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Wer später geboren wurde, erhält diese Leistung nicht mehr. Er bekommt entweder gar keine Rente oder nur eine geringe Zahlung, die oft nicht einmal zur Grundsicherung langt.
Begriffe: Die sogenannte EU-Rente, die Erwerbsunfähigkeitsrente, Berufsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente gibt es nicht mehr. Seit 2001 existiert nur noch die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.
Voraussetzung für Leistung: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt erst dann eine Rente, wenn man gar nicht mehr fähig ist, irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verrichten. Das bedeutet, dass man auch auf einfachere Arbeiten in Teilzeit verwiesen werden kann. Erst wenn man keine 6 Stunden mehr arbeiten kann, zahlt Vater Staat. Wer der Tätigkeit keine 3 Stunden mehr nachgehen kann, erhält dann die volle Stumme, die jedoch unzureichend ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen bereits dann die volle vereinbarte Rente (i.d.R. das bisherige Monatsnetto), wenn jemand seinen Beruf zu weniger als 50% ausüben kann. Eine Staffel (etwa bei 30 und 70 %) ist jedoch auch möglich. Die Verweisung auf andere Tätigkeiten ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr üblich.
Die finads GmbH, mit Sitz in der deutschen Hauptstadt, ist ein Unternehmen, welches Verbraucherportale zur Verfügung stellt. Hierzu gehört unter anderem die www.finance-store.de, auf welche sich dieser Artikel bezieht. Hierbei handelt es sich um ein Informationsportal mit Versicherungsvergleichsdienst. Private und gewerbliche Verbraucher können sich dort umfassend über Versicherungen informieren, sie vergleichen und somit Beiträge sparen.
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