PresseKat - EANS-Hauptversammlung: HIRSCH Servo AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: HIRSCH Servo AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1128321

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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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HIRSCH Servo AG
FN 117300 a, Landesgericht Klagenfurt
ISIN AT0000849757

Einladung

zu der am Donnerstag, den 27. November 2014, um 10.00 Uhr im
Veranstaltungssaal der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43, A-9020
Klagenfurt stattfindenden

19. ordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,
jeweils zum 30. Juni 2014, sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2013/2014

2. Bericht ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. Juni 2014
ausgewiesenen Bilanzergebnisses

3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013/2014

5. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2014/2015

Unterlagen zur Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die
Hauptversammlung sind folgende Unterlagen spÀtestens ab Donnerstag,
den 6.11.2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hirsch-gruppe.com zugÀnglich:

- Jahresabschluss mit dem Lagebericht
- Corporate Governance Bericht
- Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht
- Bericht des Aufsichtsrats
- BeschlussvorschlÀge des Vorstands und des Aufsichtsrats
- Vollmachts- und Widerrufsformular
- Einberufung der Hauptversammlung





Nachweisstichtag und Teilnahme von AktionÀren an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Ende des Nachweisstichtags, das ist Montag, der
17.11.2014, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte in der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag AktionÀr
ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt durch
eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft bis
spÀtestens am Montag, den 24.11.2014, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) in
Schriftform oder in Textform ausschließlich auf einem der folgenden
Wege zugehen muss: - per Post, Kurierdienst oder persönlich:
HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58;

- als unverÀnderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an die
E-Mail: anmeldung.hirschservo(at)hauptversammlung.at;
- per Telefax an: +43 1 8900 500 73;
- per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598 (bitte unbedingt ISIN
AT0000849757 im Text angeben).

DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ 10a AktG Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung
gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die
DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (z.B. BIC);
- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs und ISIN
AT0000849757;
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
- AusdrĂŒckliche Angabe, dass sich die DepotbestĂ€tigung auf den Depotstand
am 17.11.2014, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) bezieht.

Rechte der AktionÀre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
AktionÀre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spÀtestens am
6.11.2014 bei der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse HIRSCH
Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 einlangt (§
109 AktG). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die
AktionĂ€rseigenschaft ist durch Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ §
10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die antragstellenden AktionÀre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.

AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Telefax an
+43 1 8900 500 73 oder per Post an HIRSCH Servo AG, Abteilung
Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 oder per E-Mail an
investor(at)hirsch-gruppe.com) VorschlÀge zur Beschlussfassung samt
BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge samt
BegrĂŒndung auf der Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spÀtestens am 18.11.2014
bei der Gesellschaft einlangt (§ 110 AktG). Bei Wahlen in den
Aufsichtsrat tritt an die Stelle der anzuschließenden BegrĂŒndung die
ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG. Die
vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche und persönliche
Qualifikation sowie alle UmstÀnde darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begrĂŒnden könnten. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch
Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt
wird, dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen.

Jeder AktionÀr ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung AntrÀge zu stellen (§ 119 AktG). Voraussetzung
hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese Auskunft
zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist (§ 118 AktG).

Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich.

Vertretung durch BevollmÀchtigte Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionÀr hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können.

Ein AktionĂ€r kann auch seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilen. In diesem Fall genĂŒgt es, wenn das Kreditinstitut
zusĂ€tzlich zu DepotbestĂ€tigung gegenĂŒber der Gesellschaft die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Eine erteilte Vollmacht kann widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

ErklĂ€rungen ĂŒber die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege
bis spÀtestens Mittwoch, den 26.11.2014, 16.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit)
in Textform ĂŒbermittelt werden: - per Post, Kurierdienst oder
persönlich: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555
Glanegg 58;

- als unverÀnderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an
E-Mail: anmeldung.hirschservo(at)hauptversammlung.at;
- per Telefax an: +43 1 8900 500 73;
- per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598 (bitte unbedingt ISIN
AT0000849757 im Text angeben).

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich
persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort zulÀssig.

Um die Administration fĂŒr die Erteilung und den Widerruf von
Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir, die auf der Internetseite
der Gesellschaft veröffentlichten Formulare zu verwenden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
3.635.000 eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende StĂŒckaktien.
Jede Aktie gewÀhrt eine Stimme. Die Gesellschaft hÀlt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 958 StĂŒck eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt im Zeitpunkt der
Einberufung 499.042 StĂŒck.

Zutritt zur Hauptversammlung Die AktionÀre bzw. ihre Vertreter werden
darauf hingewiesen, dass zur ÜberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang der
Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass,
Personalausweis oder FĂŒhrerschein) zur IdentitĂ€tsfeststellung
vorzulegen ist. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich
sein, kann der Einlass verweigert werden.

Glanegg, am 30. Oktober 2014

Der Vorstand

RĂŒckfragehinweis:
FĂŒr RĂŒckfragen stehen Ihnen zur VerfĂŒgung:
Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006
E-Mail: michaela.andritsch(at)hirsch-gruppe.com
www.hirsch-gruppe.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HIRSCH Servo AG
Glanegg 58
A-9555 Glanegg
Telefon: +43(0)4277 2211 120
FAX: +43(0)4277 2211 170
Email: investor(at)hirsch-gruppe.com
WWW: www.hirsch-gruppe.com
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000849757
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 30.10.2014 - 08:01 Uhr
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