(ots) -
- Die BWA Akademie hat ein neues Beratungs-und Analyseverfahren
entwickelt, um effektive Maßnahmen zur Reduktion psychischer
Belastungen einleiten zu können
- Zudem geht es um die Unterstützung des Betriebsrates bei der
Vorbereitung einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
- Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat im Jahr 2013 die
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im
Arbeitsschutzgesetz (Paragraph 5) verpflichtend verankert
Ein neues Beratungsverfahren zur Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen steht im Fokus der BWA Akademie
(www.bwabonn.de) auf dem diesjährigen Deutschen Betriebsräte Tag
(www.betriebsraetetag.de) in Bonn. Vom 28. bis 30. Oktober erläutern
die Bonner Personaldienstleister den Betriebsräten, wie die
Ermittlung und Analyse psychischer Belastungen nach der BWA-Methode
darauf abzielt, gesundheitsfördernde Gegenmaßnahmen einleiten zu
können. Die Beratung umfasst laut BWA-Geschäftsführer Harald Müller
die Analyse der Ist-Situation inklusive einer Bewertung der bereits
geplanten Maßnahmen und die Erarbeitung individueller auf das
Unternehmen zugeschnittener Vorgehensweisen. Zudem geht es um die
Unterstützung des Betriebsrates bei der Vorbereitung einer
Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen.
Es geht nicht um die Beurteilung des einzelnen Arbeitnehmers als
Individuum
Der BWA-Geschäftsführer betont, dass beim Beratungsverfahren nicht
die Beurteilung des einzelnen Arbeitnehmers als Individuum im
Mittelpunkt steht. Vielmehr geht es darum, "die auf ihn einwirkenden
psychischen Belastungen der Arbeit zu erfassen und geeignete
Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Durch unser neues Beratungsverfahren
können wir psychischen Gesundheitsgefährdungen, wie zum Beispiel
Stress- und Burnout-Erkrankungen, effektiv vorbeugen", so Müller.
Psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen zu
Angesichts der dramatischen Zunahme psychischer Erkrankungen hat
der bundesdeutsche Gesetzgeber im Jahr 2013 die
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz
(Paragraph 5) verpflichtend verankert. Die
Weltgesundheitsorganisation WHO hat beruflichen Stress zu den
"größten Gefahren des 21. Jahrhunderts" erklärt. Tendenz steigend:
Laut Personalexperte Harald Müller nehmen die psychischen Belastungen
am Arbeitsplatz bedingt durch zunehmendes Arbeitstempo, ständige
Erreichbarkeit und Wettbewerbsdruck immer mehr zu.
Liste der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist lang
Zu diesen psychischen Belastungen zählen laut BWA Akademie unter
anderem Arbeitsfaktoren wie wechselnde oder lange Arbeitszeiten,
umfangreiche Ãœberstunden, unzureichendes Pausenregime oder Arbeit auf
Abruf. Auch Zeitdruck, hohe Arbeitsintensität sowie häufige Störungen
und Unterbrechungen können den Arbeitnehmer stark belasten.
Personalexperte Müller sieht hierbei auch soziale Faktoren als
wichtig an: "Ein isolierter Einzelarbeitsplatz, keine oder nur
geringe Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kollegen und natürlich
auch Mobbing tragen ebenfalls im Besonderen zu psychischen
Belastungen bei." Aber auch Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe, schwere
körperliche Arbeit sowie räumliche Enge des Arbeitsplatzes oder das
sich wieder stärker durchsetzende Großraumbüro können zu erheblichen
Beeinträchtigungen des Arbeitgebers führen.
Die BWA Akademie (www.bwabonn.de, "Consulting, Coaching, Careers")
ist seit über 15 Jahren unter der Führung von Geschäftsführer Harald
Müller als Spezialist für Personalentwicklung, Outplacement,
Personalberatung und Training sowie für Arbeitsmarktprogramme wie
Beschäftigtentransfer erfolgreich. Die BWA versteht sich als
neutraler Vermittler zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zum
Vorteil der Arbeitnehmer. Mit Hilfe der BWA haben mehr als
zehntausend Arbeitnehmer eine neue berufliche Zukunft gefunden. Das
Spektrum reicht von der Begleitung von Change Management-Prozessen
über Vermittlung und Coaching von Führungskräften bis hin zur
Unterstützung bei der Gründung eines eigenen Unternehmens.
Weitere Informationen:
BWA Akademie, Burgstraße 81, 53177 Bonn, Tel.: 0228/323005-0,
E-Mail: info(at)bwabonn.de, Internet: www.bwabonn.de
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