(ots) - Die Singapore Exchange (SGX) optimiert
ihre Regelungen für sekundär gelistete Unternehmen, um ihren
Börsenhandel weiter zu verbessern.
"Ein Unternehmen, das sekundär an der SGX gelistet ist, verfügt
über ein besseres Profil in Asien und Zugang zu einer größeren Gruppe
von Investoren. Die Regelung sekundärer Listungen ist jetzt für
Unternehmen und Investoren klarer. Wir heißen weitere Listungen aus
entwickelten und geregelten Gerichtsbarkeiten in unserer Familie der
gelisteten Unternehmen willkommen", sagte Magnus Bocker, CEO der SGX.
Die SGX ist mit 40 % gelisteter Unternehmen von außerhalb
Singapurs - darunter 35 sekundäre Listungen - die internationalste
Börse der Welt.
Ab dem 3. November 2014 wird die SGX ein Unternehmen als aus einer
"entwickelten" Gerichtsbarkeit stammend klassifizieren, wenn FTSE und
MSCI die Gerichtsbarkeit der Heimatbörse des Unternehmens als
"entwickelt" einstufen. FTSE und MSCI sind führende internationale
Indexanbieter und haben derzeit 23 Gerichtsbarkeiten als "entwickelt"
eingestuft, darunter Singapur. Die SGX wird alle anderen
Gerichtsbarkeiten als "in Entwicklung" einstufen.
Ein Unternehmen, das an der SGX sekundär gelistet ist und primär
an der Hauptbörse einer der 22 entwickelten Gerichtsbarkeiten
gelistet ist, die neben Singapur existieren, wird im Rahmen der neuen
Vorgaben durch die SGX keine zusätzlichen Regelungen erhalten. Ein
solches Unternehmen muss an seiner heimatlichen Börse primär gelistet
bleiben und alle Regelungen dieser Börse einhalten. Dies
unterscheidet sich von den derzeitigen Vorgaben, gemäß derer
Unternehmen nach der sekundären Listung an der SGX ggf. zusätzliche
Anforderungen erfüllen müssen.
Im Fall eines Unternehmens aus einer Gerichtsbarkeit, die als "in
Entwicklung" eingestuft wird, wird die SGX die gesetzlichen und
behördlichen Anforderungen von dessen Heimatbörse prüfen und
gegebenenfalls weitere Vorgaben setzen, um die Standards des Schutzes
der Anteilseigner und der Unternehmensführung zu verbessern.
Die SGX wird weiterhin prüfen, ob ein Unternehmen, das sekundär
gelistet werden will, für den Markt in Singapur geeignet ist. Dies
schließt die Zulassungskriterien für die SGX ein.
Weitere Informationen über sekundäre Listungen finden sich ab dem
3. November 2014 auf der Website der SGX. Dazu gehört eine klare
Unterscheidung zwischen sekundären und primären Listungen, eine
Angabe, ob die sekundäre Listung aus einer Gerichtsbarkeit stammt,
die "entwickelt" oder "in Entwicklung" ist und ggf. der Umfang
zusätzlicher Regelungen für die sekundär gelisteten Unternehmen.
Die neuen Vorgaben der SGX und die Regelungen bezüglich sekundärer
Listungen folgen auf eine öffentliche Anhörung vom Juni 2014. Eine
Liste der bereits gelisteten sekundären Unternehmen finden Sie unter
diesem Link [http://www.sgx.com/wps/portal/sgxweb/home/company_disclo
sure/secondary_listings]. Weitere Informationen über die Auswirkungen
der neuen Vorgaben auf diese Unternehmen finden Sie unter diesem Link
[http://www.sgx.com/wps/portal/sgxweb/home/regulation/listing/listing
_mainboard_catalist/?WCM_PORTLET=PC_Z7_2AA4H0C0905090A0UAC5I01JG10172
68_WCM&WCM_GLOBAL_CONTEXT=/wps/wcm/connect/sgx_en/home/regulation_v2/
SA_Listing/SA_Mainboard_and_catalist/SA_Secondary_Listings].
Kontakt:
Carolyn Lim Marketing & Communications Tel.:+65-6236-8139 E-Mail:
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