(ots) - Die Europäische Kommission weist den Vorwurf
zurück, das mit Kanada ausgehandelte Wirtschafts- und Handelsabkommen
CETA sei verfassungsrechtlich bedenklich. In einem gestern
(Donnerstag) von Attac München veröffentlichten Gutachten des Bremer
Jura-Professors Fischer-Lescano wird behauptet, eine Ratifizierung
des CETA verstieße an mehreren Punkten gegen das Grundgesetz.
Festzuhalten ist, dass das Grundgesetz Deutschland ausdrücklich
ermächtigt, im völkerrechtlichen Verkehr mitzuwirken. Dazu gehört
auch, dass Deutschland der Einrichtung völkerrechtlicher Gremien
zustimmen kann, die zur Durchsetzung eingegangener völkerrechtlicher
Verpflichtungen Recht sprechen. Eine solche Einrichtung ist zum
Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Urteile
mit Rechtskraft für Deutschland sprechen kann.
Die Mitgliedsstaaten - also auch Deutschland - haben der
Europäischen Union die Zuständigkeit für den internationalen Handel
der EU-Mitgliedstaaten übertragen. Dadurch kann die EU als
Völkerrechtsperson internationale Verträge verhandeln, durch die
Ausschüsse eingerichtet werden, die über die Anwendung und
Weiterentwicklung der Abkommen beraten. Derartige Gremien bestehen in
der WTO schon heute. Seit den Anfängen des EU-Assoziationsabkommens
mit der Türkei ist deren Zulässigkeit auch durch die Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anerkannt.
Auch der Vorwurf, Negativlisten und die sogenannte Ratchet-Klausel
würden unverhältnismäßig die im Grundgesetz verankerte Garantie der
kommunalen Selbstverwaltung beschränken, entbehrt jeder Grundlage.
Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung schützt gegen staatliche
Eingriffe in ihre Kernbereiche. Derartige Eingriffe liegen bei CETA
aber gar nicht vor.
Zur Frage, ob das Abkommen mit Kanada ein gemischtes Abkommen ist,
bei dem auch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen müssen, hat die
EU-Kommission noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben. Die
Kommission wird diese Frage prüfen, wenn sie dem Rat vorschlägt, das
CETA-Abkommen zu unterschreiben.
Das CETA-Abkommen ist eine vor Kurzem zwischen der EU und Kanada
ausgehandelte Ãœbereinkunft. Sobald das Abkommen in Kraft tritt, wird
es EU-Unternehmen mehr und bessere Geschäftsmöglichkeiten in Kanada
eröffnen und die Beschäftigung in Europa fördern. Es wird Zölle und
Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen beseitigen,
Dienstleistungsmärkte öffnen, Investoren verlässliche Bedingungen
bieten und nicht zuletzt die illegale Nachahmung von EU-Innovationen
und traditionellen Erzeugnissen erschweren.
Das Abkommen stellt auch sicher, dass die wirtschaftlichen
Vorteile nicht auf Kosten der Demokratie, des Umweltschutzes oder der
Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gehen.
Mehr Informationen zu CETA: http://europa.eu/!tp38UK
Pressekontakt:
Reinhard Hönighaus
Sprecher der Europäischen Kommission in Deutschland
reinhard.hoenighaus(at)ec.europa.eu
+49 30 2280 2300