(ots) -
Fehler kommen immer wieder mal vor. In welchem Bereich des Lebens
wäre das nicht der Fall. In der Regel ist man nur für die selbst
begangenen Fehler verantwortlich. Das dachte auch eine Mieterin, die
wegen unregelmäßiger Zahlungen ihrer Miete ohnehin schon
Schwierigkeiten hatte und bei der nun auch noch durch ein
Bankversehen ein geringfügig zu niedriger Betrag (etwas mehr als zehn
Euro pro Monat) an den Wohnungseigentümer überwiesen worden war.
Dieser leitete unverzüglich rechtliche Schritte ein. Die Betroffene
entschuldigte sich damit, sie treffe kein Verschulden an der
Verspätung. Das Amtsgericht schloss sich der Argumentation in erster
Instanz an. Das Landgericht legte jedoch nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Berufungsverfahren Wert
darauf, dass ein Mieter im Grundsatz für unvollständige Mietzahlungen
einzustehen habe, "auch wenn diese ausschließlich auf einem Versehen
der mit der Ãœberweisung beauftragten Bank beruhen". (Landgericht
Freiburg, Aktenzeichen 3 S 7/13)
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