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Endlich auf dem Heimweg. In guter Tradition rasch noch eine SMS an
die Liebsten senden: "Bin gleich zu Hau . . ." Für Sekunden kein
Gespür für das eigene Fahrzeug, keinen Blick für den Gegenverkehr.
So oder ähnlich ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Wie
riskant die Nutzung von Textnachrichten beim Autofahren wirklich ist,
wird von vielen Autofahrern unterschätzt: Beim Schreiben und Lesen
von SMS während der Fahrt erhöht sich das Unfallrisiko auf das
23-fache. Dies ergab eine Studie, die im US-Bundesstaat Virginia
durchgeführt wurde. Beim Telefonieren wächst das Risiko "nur" auf das
Sechsfache. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR)
hin.
Bei der Nutzung von SMS wird der Blick längere Zeit vom
Verkehrsgeschehen abgewendet. Autofahrer sollten bedenken, dass eine
Blickabwendung von nur fünf Sekunden bei Tempo 50 zu einem
"Blindflug" von beinahe 70 Metern führt. Auch wer dabei immer wieder
kurz auf die Straße schaut, kann leicht etwas übersehen. Bei der
Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h legt ein Fahrzeug in dieser
Zeit sogar 180 Meter zurück. Wie viele Unfälle sich in Deutschland
aufgrund von Ablenkung durch Textnachrichten ereignen, kann nicht
beziffert werden, denn bei der polizeilichen Unfallerhebung wird dies
in Deutschland bisher nicht untersucht. Bekannt geworden sind jedoch
mehrere Fälle, bei denen im Fahrzeug von tödlich Verunglückten das
Telefon mit einer angefangenen Kurznachricht gefunden wurde.
Vor allem junge Fahrerinnen und Fahrer verkennen die Gefahr: Wer
es gewohnt ist, sich im Alltag permanent über soziale Medien wie
Facebook, Twitter oder WhatsApp auszutauschen, möchte offenbar auch
im Auto nicht darauf verzichten. Bei einer im Auftrag des
Reifenherstellers Goodyear durchgeführten Befragung gab jede dritte
junge Frau (30 Prozent) zwischen 18 und 24 Jahren an, auch während
der Fahrt SMS-Nachrichten zu schreiben. Bei den jungen Männern
bekannte sich jeder vierte (23 Prozent) zu diesem gefährlichen
Verhalten.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer ein Fahrzeug führt, darf
ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn es hierfür aufgenommen oder
gehalten werden muss. So steht es in Paragraf 23 Absatz 1a der
Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei wird der Begriff "Benutzen" sehr
weit ausgelegt: Der Gesetzgeber versteht darunter nicht nur das
Telefonieren, sondern auch das Schreiben von SMS oder das Einwählen
in Internetdienste. Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht
und der Motor ausgeschaltet ist. Autofahrern, die dies missachten,
droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt im Flensburger
Fahreignungsregister.
Einige Fahrzeughersteller bieten bereits Informationssysteme an,
mit denen sich Autofahrer durch eine elektronische Stimme SMS- und
Twitter-Nachrichten vorlesen lassen können. Auch eine Sprachsteuerung
des Telefons kann die Ablenkungsgefahr reduzieren. Der DVR weist
jedoch darauf hin, dass dies die Ablenkung allenfalls vermindert, sie
aber nicht beseitigt. Am sichersten fährt nach Meinung des DVR, wer
zum Schreiben und Lesen von SMS - ebenso wie für das Telefonieren -
einen Parkplatz ansteuert und sich dort gefahrlos der Nachricht
widmet.
Dieser Dienst erscheint mit Unterstützung des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.
Pressekontakt:
Sven Rademacher
Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Auguststraße 29
53229 Bonn
Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67
eMail SRademacher(at)dvr.de