Einsparvorhaben kontraproduktiv ++ Erfolgreiche Entwicklung des Landes benötigt gut aufgestellten öffentlichen Dienst

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(ots) - "Die von der hessischen Landesregierung
vorgesehenen Einsparmaßnahmen im öffentlichen Dienst sind
kontraproduktiv", sagte heute die Vorsitzende des dbb Hessen,
beamtenbund und tarifunion, Ute Wiegand-Fleischhacker zu den jüngsten
diesbezüglichen Verlautbarungen aus Wiesbaden.

"Der hessische Finanzminister in einer Pressemitteilung
festgestellt, dass die Landesverwaltung gut aufgestellt ist für eine
erfolgreiche Entwicklung des Landes Hessen", so
Wiegand-Fleischhacker. "Aber gilt das auch künftig?"

"Der dbb Hessen hält die durch die schwarz-grüne Koalition
angekündigten Einsparmaßnahmen für höchst kontraproduktiv". Wer dem
öffentlichen Dienst in Hessen den Abbau von 1800 Stellen in den
Jahren zumute und gleichzeitig die Besoldungserhöhungen für 2015 mit
0 Prozent und dann jährlich mit 1 Prozent deckele, trage nicht zur
Stärkung des öffentlichen Dienstes bei. "Die Motivation der
Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen, den
Sicherheitsbehörden, Schulen und anderen staatlichen Verwaltungen
geht so völlig flöten", so die dbb-Landesvorsitzende.

In diesem Zusammenhang verwies Wiegand-Fleischhacker darauf, dass
der Bundesrechnungshof (BRH) kürzlich festgestellt haben, dass "neues
Personal" für den öffentlichen Dienst knapper werde.
Stelleneinsparungen in den Behörden ließen immer weniger Spielraum
für Neueinstellungen. Gleichzeitig stelle sich für den öffentlichen
Dienst das Problem der demografischen Entwicklung. Das bedeute, dass
deutlich zunehmende altersbedingten Abgängen weniger Bewerbende
gegenüber stünden. "Will das Land Hessen eine gut funktionierende
Dienstleistung für die Bürger garantieren, wird er dies garantiert
nicht mit dem Sparstrumpf in der Hand vollbringen. Qualität kostet.",
so die dbb-Landesvorsitzende.

Gleichzeitig monierte sie den im Geschäftsbericht des hessischen




Finanzministers gewählten Begriff "Pensionslasten" im Zusammenhang
mit dem im Haushalt für Pensionen anzusetzenden Betrag. "Diese
Wortwahl suggeriert ein falsches Bild. Denn: hätte das Land Hessen
von Anbeginn an bei der Einstellung der Beamtinnen und Beamten durch
Rücklagen für die entstehenden Pensionen den hierfür erforderlichen
Finanzstock aufgebaut, wäre diese Situation jetzt nicht gegeben." Das
vom dbb Hessen geforderte und mittlerweile umgesetzte
Versorgungsrücklagegesetz sei viel zu spät gekommen. "Die hessischen
Beamten tragen nicht die Verantwortung dafür, dass früher keine
Rücklagen gebildet wurden."



Pressekontakt:
Thomaas Müller
Pressesprecher dbb Hessen
presse(at)dbbhessen.de
0171 2015645


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Datum: 04.11.2014 - 10:00 Uhr
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