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Immobilienkauf: Unentdeckte Mängel verursachen hohe Folgekosten / TÜV Rheinland: Immobilienbewertung hilft Verkäufern und Käufern / Neue Heizung per Gesetz

ID: 1130267

(ots) - Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen oder eine
eigene Immobilie verkaufen möchte, sollte sich im Vorfeld
professionell beraten lassen. Besonders, wenn es um die
Wertermittlung geht. Nicht selten entdecken Käufer Mängel, nachdem
sie ihre Immobilie bereits gekauft haben. Auch für den Verkäufer ist
es wichtig zu wissen, was seine Immobilie wert ist und ob sie
Schwachstellen aufweist. "Zunächst unentdeckte Mängel an einer
Immobilie verursachen für den Käufer schnell enorme Folgekosten, und
der unbedachte Verkäufer handelt sich unter Umständen eine Menge
Ärger ein", sagt Jörg Meinhardt von TÜV Rheinland.

Sichtbare und unsichtbare Mängel Feuchtigkeit in den Kellerräumen
älterer Gebäude ist eventuell auch für den Laien erkennbar. Dunkle
Flecken an der Wand oder ein muffiger Geruch deuten darauf hin.
Weitere häufige Schwachstellen betreffen den energetischen Zustand
der Immobilie, insbesondere Fenster, Wärmedämmung der Außenwände und
Heizungsanlage. Für Letztere gilt seit dem 1. Mai 2014: Öl- und
Gaskessel, die vor 1985 gebaut worden sind, müssen ab sofort erneuert
werden. So sieht es die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
vor. Ausgenommen sind lediglich Niedertemperatur- und
Brennwertkessel. Viele andere Problemstellen sind für den Laien
deutlich schwerer zu beurteilen. "In älteren Immobilien kann die
Elektroinstallation überaltert oder der Dachstuhl marode sein. Solche
Schäden bleiben dem unerfahrenen Käufer meist verborgen", erläutert
Jörg Meinhardt.

Immobilienbewertung durch TÃœV Rheinland Wer eine fachliche
Beratung wünscht, kann sich an TÜV Rheinland wenden. Die Experten
ermitteln nicht nur den genauen Marktwert einer Immobilie, sondern
decken als Gutachter auch versteckte Mängel und Schwachstellen auf.
Außerdem leisten sie Hilfe bei rechtlichen Auseinandersetzungen -




damit Käufer nicht über den Tisch gezogen werden und Verkäufer über
den Wert ihrer Immobilie Bescheid wissen.



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Datum: 04.11.2014 - 10:00 Uhr
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