(ots) -
In seinem heute veröffentlichten Jahresbericht zum EU-Haushalt
warnt der Europäische Rechnungshof (EuRH), das Haushaltssystem sei zu
sehr auf die Verwendung der Mittel ausgerichtet, der Schwerpunkt
müsse indessen stärker auf der Erzielung von Ergebnissen liegen. Als
unabhängiges Prüfungsorgan zeichnete der EuRH die Jahresrechnung der
Europäischen Union ab, betont aber, dass die Verwaltung der
EU-Ausgaben insgesamt noch nicht gut genug ist - weder auf EU-Ebene
noch in den Mitgliedstaaten.
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st-focus-on-better-results ]
Während des gesamten Haushaltszeitraums 2007-2013, so die
EU-Prüfer, habe die Verwendung der Mittel nach dem Grundsatz "use it
or lose it" (Verfall bei Nichtnutzung) Vorrang vor der Erzielung
guter Ergebnisse gehabt. So stand beispielsweise bei der Auswahl der
Projekte für eine EU-Förderung die Notwendigkeit der Verwendung der
verfügbaren EU-Mittel an erster Stelle. An zweiter Stelle kam die
erforderliche Einhaltung der Vorschriften und erst an dritter Stelle
- und nur bis zu einem gewissen Grad - stand die Erreichung von
Ergebnissen und Auswirkungen.
EuRH-Präsident VÃtor Caldeira äusserte sich hierzu wie folgt:
"Nunmehr gilt es, bei der Bewirtschaftung und Kontrolle von
EU-Mitteln grössere Sorgfalt walten zu lassen. Die Europäische
Kommission und die Mitgliedstaaten müssen verstärkt darauf achten,
wie sie die Gelder der Steuerzahler ausgeben. Wir brauchen mehr
Anreize, um die Leistung zu verbessern und eine optimale
Mittelverwendung sicherzustellen. Ausserdem bedarf es verbesserter
langfristiger Prognosen, um zu gewährleisten, dass für die geplante
Ausgabenpolitik Europas genügend Mittel zur Verfügung stehen. Allein
die gängigen Verfahren zu befolgen, wird nicht länger ausreichen."
In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2013 gibt der EuRH ein
uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der
Rechnungsführung der EU ab. Ferner gelangt er zu der
Schlussfolgerung, dass die Erhebung der Einnahmen nicht in
wesentlichem Ausmass mit Fehlern behaftet war. Hingegen belief sich
die geschätzte Fehlerquote bei den EU-Ausgaben auf 4,7 % (gegenüber
4,8 % im Jahr 2012). Die vom Hof geschätzte Fehlerquote ist kein Mass
für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung. Sie ist eine Schätzung
der Mittel, die nicht zulasten des EU-Haushalts hätten ausgezahlt
werden dürfen, weil sie nicht in Einklang mit den geltenden
EU-Rechtsvorschriften verwendet wurden. Zu den typischen Fehlern
gehören etwa Zahlungen an ein Unternehmen, das sich als KMU ausgibt,
obwohl es in Wirklichkeit zu einem Grossunternehmen gehört, oder die
Vergabe zusätzlicher Arbeiten im Rahmen eines bestehenden
öffentlichen Auftrags, ohne dass anderen Bietern die Möglichkeit der
Abgabe eines Angebots eingeräumt wurde.
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