PresseKat - Plansecur-Finanztipps: Was 2014 noch erledigt werden sollte

Plansecur-Finanztipps: Was 2014 noch erledigt werden sollte

ID: 1130968

(ots) - Es sind noch knapp zwei Monate bis 2015. Zum Ende
des Jahres ist es sinnvoll, noch einmal auf die wichtigsten Themen
bei den Finanzen zu schauen, um keine Termine zu versäumen oder
finanzielle Vorteile zu verschenken. Worauf Verbraucher bis zum
Jahresende achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus
Kassel zusammengestellt:

1. Senkung des Höchstrechnungszinses zum Januar 2015 ist auch für
Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen von Bedeutung: Mit
Beginn des Jahres 2015 wird der Garantiezins für Neuverträge von 1,75
auf 1,25 Prozent gesenkt. Dies ist eine Auswirkung des
Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG). Die Versicherer dürfen bei
ihren klassischen Lebens- und Rentenversicherungen nun mehr eine
geringere Verzinsung für die gesamte Laufzeit garantieren. Was viele
Verbraucher nicht wissen: Auch die Risikolebensversicherung und
Policen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) sowie Pflegerenten
sind von dieser Veränderung betroffen. Beispiel: Ein 30-Jähriger
Angestellter (Berufsgruppe 1) schließt eine BU-Versicherung über eine
Laufzeit von 37 Jahren ab, um bei Verlust seiner Arbeitskraft eine
monatliche BU-Rente in Höhe von 1.000 Euro zu erhalten. Der
Bruttobeitrag kann aufgrund des niedrigeren Zinses um etwa sieben
Prozent ansteigen, weil die Versicherungsgesellschaft künftig auch
weniger Zinsen erhält. Bei ansonsten gleichen Kalkulationsbedingungen
dürfte sich der Zahlbeitrag für Verbraucher jedoch kaum ändern.

2. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:

a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur
Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die
Zuzahlung für 2014 ist noch bis zum 31. Dezember 2014 möglich.
Achtung: Der Zulagenantrag für das vorvergangene Jahr 2012 ist




dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2014 vorzulegen. Mit
einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum
rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem
Anbieter nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die
Geburt eines Kindes, mitzuteilen. Die Untergrenze für den
Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 EUR pro Jahr.

b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft
erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss
einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer
Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge
zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann
bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei
zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen
Lebenspartnerschaften) betragen, von denen in diesem Jahr 78
Prozent (maximal 15.600 Euro, Verdopplung bei
zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen
Lebenspartnerschaften) steuerlich abzugsfähig sind. Die
Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private
Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können
die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis kann
über 30 Prozent der eingezahlten Beiträge ausmachen und steigt
in den nächsten Jahren noch stufenweise an.

c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden
bAV-Verträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der
Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen,
Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.856
Euro (monatlich: 238 Euro) gefördert werden, sparen
Arbeitnehmer Steuern und im Regelfall
Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich
anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember 2014
erfolgen.

3. Leistungen der sozialen Pflegeversicherung 2014 privat
ergänzen: Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt im
Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (Kinderlose:
2,6 Prozent). Parallel dazu werden die Leistungen für die derzeit 2,6
Millionen Pflegebedürftigen geringfügig erhöht. Gleichwohl reichen
die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht aus, die Kosten
im Pflegefall zu decken. Eine zusätzliche private Pflegevorsorge ist
ratsam und sollte noch 2014 angegangen werden. Aufgrund der Senkung
des Höchstrechnungszinses werden die Prämien für eine private
Absicherung von 2015 an höher ausfallen. So zahlt ein/e 50-Jährige/r
2014 für 1.000 Euro Pflegerente 19.500 Euro. Im Jahr 2015 sind es
fast 18 Prozent mehr, nämlich 23.000 Euro.

4. Beitragsänderung in der GKV und Erhebung von Zusatzbeiträgen:
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) beträgt zum 1. Januar kommenden Jahres 14,6 Prozent, der
allein von Arbeitnehmern zu tragende Sonderbeitrag von 0,9
Prozentpunkten entfällt. Ob diese Beitragsreduzierung allerdings bei
den gesetzlich Versicherten ankommt, ist mehr als fraglich. Bei
Arbeitnehmern ist der Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent eingefroren,
künftige Beitragssteigerungen müssen alleine vom Versicherten
getragen werden. Aufgrund einer Prognose des GKV-Spitzenverbandes ist
für 2015 mit einer Finanzierungslücke von elf Milliarden Euro zu
rechnen. Diese Lücke führt zu geringeren Zuweisungen des
Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen. Die Kassen können
nach Meinung ihres Verbandes die Finanzierungslücke nur durch
Zusatzbeiträge schließen, die sie bei ihren Versicherten erheben. Da
der Zusatzbeitrag von jeder Kasse individuell erhoben wird, kann es
sich lohnen, zu einer Kasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu
wechseln. Vor einem Wechsel sollte in jedem Fall auch geprüft werden,
welche Zusatzleistungen eine Krankenkasse erbringt. Jedem
GKV-Mitglied steht bei einer Beitragserhöhung ein
Sonderkündigungsrecht zu.

5. Immobilientransaktionen in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland
dieses Jahr abwickeln: Wer in NRW oder der Saar-Region eine
Immobilientransaktion plant und alle Fragen zu Kauf, Finanzierung
usw. geklärt hat, sollte sie noch 2014 notariell beurkunden, denn
beide Länder erhöhen ihre Grunderwerbsteuer zum kommenden Jahr. Im
Saarland wird von 5,5 auf 6,5 Prozent erhöht, in NRW sogar um
eineinhalb Prozentpunkte von 5 auf ebenfalls 6,5 Prozent.

6. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie
(WoP) für 2014 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen
bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und
wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete)
gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die
WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich
genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder
modernisiert werden.

7. Steuerklasse: Wer für 2014 noch die Steuerklasse wechseln
möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden.
Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis
auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

Die Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für
Finanzplanung und Vermittlung. Sie bekennt sich seit ihrer Gründung
1986 zu ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen 190 Berater mehr
als 60.000 Kunden. 2012 wurde die Plansecur mit dem Gütesiegel
"Ethics in Business" als Vorreiter ethischen Handelns und 2011 beim
Wettbewerb "Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister" mit dem
Sonderpreis "Fairness B2C" ausgezeichnet.



Weitere Informationen:
Plansecur-Pressestelle, Druseltalstr. 150, 34131 Kassel,
Tel.: 0561/9355-262, Fax: 0561/9355-111, presse(at)plansecur.de,
www.plansecur.de


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Datum: 05.11.2014 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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