Streichen mit System-nun bald ein Ende ?
(firmenpresse) - In Berlin gehen Gerichte immer mehr dazu über, die Rechte von Unfallgeschädigten bei der Schadenregulierung gegenüber Versicherungen zu stärken.
Sogenannten " Prüfprotokollen " wird hierdurch ernsthaft eine Abfuhr erteilt. Abzüge aus Stundensätzen und benötigten Ersatzteile und das Zusammenstreichen eines objektiven Kfz Gutachtens könnte in der Zukunft ein Ende finden.
Ein Ende von Carexpert, ControllExpert u.a. wäre wohl die Folge, zumal diese sich darauf beschränken dem Schadenregulierer Millionen an Auszahlungen zu ersparen und zwar zu Lasten der Geschädigten. Aber es gibt schon Licht am Ende des Tunnels.
Urteil vom 19.08.2014 unter dem Aktz. 3C 3423/13 des AG Mitte in Berlin vor.
Zitat aus dem Urteil :
Der Prüfbereicht der Fa. Carexpert ist jedoch nicht ausreichend, um es dem Kläger zu ermöglichen nachzuvollziehen, ob die angegebenen Referenzwerkstätten gemäß dem angegebenen Reparaturweg des Sachverständigen, die Reparatur gleichwertig sach-und fachgerecht, aber kostengünstiger durchführen zu können.
Bei der Prüfkalkulation handelt es sich lediglich um ein tabellarisches Zahlenwerk, das ein geschädigter nicht auf seine Plausibilität hin prüfen kann. Wenn dieser Prüfbericht ausreichen würde, so hätte letzten Endes der Haftpflichtversicherer der Gegenseite eine Geschädigten die Bewertungshoheit über den Gesamtschaden eine Geschädigten im Hinblick auf die Reparaturkosten, ohne das der Geschädigte die Plausibilität überhaupt überprüfen kann.
Zitat Ende
Es bleibt abzuwarten ob sich Versicherungen nunmehr an Gerichtsvorgaben halten werden.In der Vergangenheit hat man sich bereits häufig über bestehendes Recht hinweggesetzt.
Fazit : Ein Unfallgeschädigter wäre gut beraten sich anwaltlich vertreten zu lassen sollte auch er einmal zur Regulierung einen solchen Prüfbericht vorgelegt bekommen.
gez. Kfz Gutachter Gerd Hoehne Berlin
SV-Büro Gerd Hoehne Berlin
Erich-Klausener-Str.122
15827 Blankenfelde-Mahlow
Tel. 0177 891 65 78
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