(ots) - Angesichts der Unfähigkeit der Bundesregierung
gesetzgeberisch gegen die Erpressungen durch Spartengewerkschaften
vorzugehen, erinnert der stellvertretende Sprecher und
Europaabgeordnete der AfD, Hans-Olaf Henkel, an einen
Gesetzesvorschlag aus der Zeit seiner BDI-Präsidentschaft.
"Damals haben sich die FDP und Teile der CDU mit unserer Idee
angefreundet, dass der Gesamtbetriebsrat eines Unternehmens
ermächtigt wrden kann, Verhandlungen über Löhne und Arbeitszeiten zu
führen, wenn in geheimer Abstimmung 75 Prozent der Belegschaft dafür
votieren. Der Vorschlag rief massiven Einspruch von Arbeitgeber- und
Gewerkschaftsfunktionären hervor und wurde schließlich unter
fadenscheinigen Argumenten abgelehnt."
Dabei ließe sich damit die destruktive Macht von
Spartengewerkschaften brechen. Es bedürfe dafür lediglich einer
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, erklärt Henkel. Ein solches
Vorhaben bewege sich voll innerhalb der Verfassung.
"Die in der Verfassung verankerte Tarifautonomie bedeutet, dass
der Staat sich aus den Verhandlungen heraushält. Sie heißt nicht,
dass die Verantwortung hierfür ausschließlich den Funktionären von
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden allein zusteht. Betriebsräte
kennen sich im Unternehmen besser aus und können die Ansprüche
unterschiedlicher Berufsgruppen fairer austarieren als
Spartengewerkschaften", so Henkel. Hingegen sehe man gerade jetzt
sehr deutlich, was Spartengewerkschaften anrichten können. "Die
Vernunft der Betriebsräte in Deutschland sollte man nicht
unterschätzen."
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Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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