Betroffen sind Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite ab dem Jahr 2004. Alle Verbraucher, die in den letzten 10 Jahren, also seit 2004 private Kredite aufgenommen und hierfür Bearbeitungsgebühren an die Bank oder Sparkasse bezahlt haben, können diese nun zurückfordern. Von Banken und Sparkassen in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühren sind unzulässig, da die Bearbeitung eines Kredites im eigenen geschäftlichen Interesse der Bank steht. Nach Schätzungen wurde mehrere Milliarden EUR von Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Krediten zu Unrecht von den Verbrauchern kassiert. Sie können Ihr Geld zurückfordern.
(firmenpresse) - Banken und Sparkassen verlangten Gebühren zwischen 1,5 und 3,5 % für die Bearbeitung von Privatkrediten (Immobilien, Möbel, Haushalt, KFZ etc.). Da Banken und Sparkassen Kreditanträge aus eigenen geschäftlichen Interessen bearbeiten, ist nunmehr höchstrichterlich entschieden, dass dem Verbraucher keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt werden dürfen und dies für alle Privatkredite ab 2004 gelte. Banken dürfen für Kredite nur Zinsen berechnen und erheben. Seit 2004 sollen Banken und Sparkassen mehrere Milliarden EUR an Bearbeitungsgebühren kassiert haben. Diese müssen nun an die Privatkunden zurückerstattet werden (vgl. BGH-Urteil, Az. XI ZR 405/12).
Da die Bearbeitungsgebühren prozentual abgerechnet wurden, kommt es bei der Rückzahlung auch auf die Kreditsumme an. Diese ist Grundlage für die Berechnung der Gebühren. Banken versuchen sich aus der Haftung rauszureden und das sind die möglichen Argumente der Banken:
•Der Kredit des Privatkunden sei nicht von der Entscheidung betroffen
•Das Urteil gelte nur für bestimmte Kredite wie z. B. KFZ-Kredite oder Hausrat-Kredite
•Die Bank sei nicht betroffen, weil die Gebühr offen im Vertrag angegeben und vom Privatkunden unterschrieben worden sei
•Die Bearbeitungsgebühr sei schon verjährt, da die Frist hierfür 3 Jahre betragen würde
Um sein Geld zurückzufordern, sollte man sich unbedingt schriftlich an die Bank wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Sie Ihre Ansprüche gegen Banken und Sparkassen geltend machen können.
Ãœber die Kanzlei:
Wir sind eine erfahrene Anwaltskanzlei im Wirtschaftsraum Stuttgart. Unser qualifiziertes Team setzt sich aus hochmotivierten Rechtsanwälten und Fachanwälten zusammen, die sich auf die verschiedensten Gebiete spezialisiert haben. Die erfolgreiche Rechtsberatung und Interessenvertretung in über 30.000 Mandaten seit 1997 ist unsere solide Grundlage für die kompetente und individuelle Betreuung unserer Mandanten.
Unsere Mandanten sind renommierte nationale und internationale Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Privatpersonen. Firmen begleiten wir von der Gründung bis hin zur Unternehmensnachfolge. Unseren Privatmandanten stehen wir in allen Konfliktsituationen des täglichen Lebens zur Seite.
Dabei ist jeder Fall so einzigartig wie unsere Mandanten und ihre Anliegen es sind. Ihr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie während der gesamten Dauer des Mandats, weil uns die vertrauensvolle und partnerschaftliche Beziehung zu unseren Mandanten ganz besonders am Herzen liegt.
Die Stärke unserer Kanzlei ist die Zusammenarbeit unserer hochspezialisierten Anwälte und ihre Identifikation mit den ganz individuellen Belangen unserer Mandanten.
Persönliches Engagement, präzises Fachwissen und größte Sorgfalt sind die Säulen unseres Erfolgs.
KARAAHMETOÄžLU & KOLLEGEN
Theodor-Heuss-Straße 9
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