(firmenpresse) - Damit ein Mensch in Deutschland eine Betreuung erhält müssen grundlegende Fakten gegeben sein. In den meisten Fällen sind die entsprechenden Personen zu alt, um ihr Leben alleine und selbständig regeln zu können. Wenn neben dem körperlichen Verfall auch die geistige Kraft nachlässt, so bedürfen sie Unterstützung von Dritten. Aber auch geistig Behinderte Menschen können ihr eigenes Leben oftmals nicht alleine bewältigen und benötigen auch die entsprechende Unterstützung, um im Alltag zurechtzufinden.
Welcher Grund auch immer vorliegt: Der Weg zu einer Betreuung ist klar strukturiert und genau vorgegeben. Denn schließlich bedeutet der Begriff "Betreuung", dass die entsprechende Person in gewissen Bereichen für unmündig erklärt wird und dieser Einschnitt in das Leben sollte zunächst genauestens überprüft werden...
In den meisten Fällen sind es Angehörige der betroffenen Personen, die eine Betreuung in Erwägung ziehen. Vor allem dann, wenn der Alltag zur Überforderung wird und auch die eigene Gesundheit als gefährdet angesehen werden kann sollte über eine Betreuung nachgedacht werden.
Der erste Schritt sollte dabei das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes sein. Denn ein Betreuungsantrag kann nur an der Seite eines Anwaltes erfolgen, da die vorliegenden Fakten vom Gericht genauestens überprüft werden. In der Regel wird auch die entsprechende Person medizinisch untersucht, so dass auch von der ärztlichen Seite her klare Fakten vorgelegt werden können.
Sobald das Gericht einer Betreuung zustimmt gilt es noch die Frage zu klären, welche Art von Betreuung gewählt wird. So gibt es die gesetzliche und die allgemeine Betreuung. Bei der gesetzlichen Betreuung ordnet das Gericht einen entsprechenden Betreuer zu, der das Amt hauptberuflich ausübt. Allerdings kann auch ein Betreuer im Verwandten- und/ oder Bekanntenkreis gefunden werden, der sich bereiterklärt die verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Nach einer intensiven Prüfung der Verhältnisse kann sich demnach Jedermann als Betreuer zu Verfügung stellen.
Die Aufgabenbereiche eines Betreuers werden durch das Gericht grundlegend festgelegt. In der Regel gibt es 3 Bereiche, die von einem Betreuer abgedeckt werden können: Gesundheit, Vermögen und Aufenthalt. So kann es sein, dass eine entsprechende Person nur in einem Bereich betreut werden muss, eine andere hingegen benötigt Unterstützung in allen 3 Bereichen. Eine entsprechende Unkunde vom Gericht ermächtigt demnach den speziellen Betreuer zur verantwortungsvollen Fürsorge.
Auf der Internetseite http://www.recht-muenchen.eu kann solch ein Anwalt in München ausfindig gemacht werden. Denn neben vielen anderen Bereichen bietet diese Kanzlei auch das Betreuungsrecht an, wobei der entsprechende Anwalt in München zu diesem Thema umfassend informieren kann. Sollte es tatsächlich zu einem Antrag kommen, so werden diese Spezialisten ihre Mandanten den gesamten Prozess über professionell begleiten.