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Winterreifenpflicht - Was müssen sie beachten

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Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 06.11.2014. Der erste Schnee fiel zwar bereits in den deutschen Mittelgebirgen, von einer weißen Pracht im Flachland kann aber noch keine Rede sein. Jedoch sollten sich die Autofahrer darauf einstellen, von Sommer- auf Winterreifen zu wechseln. In Deutschland besteht, im Gegensatz zu anderen europäischen Nachbarländern, keine generelle, also termingebundene Winterreifenpflicht, sondern lediglich eine „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur mit M+S-Reifen gefahren werden. Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) warnt jedoch davor, die altbewährte O bis O-Regelung, also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren, zu ignorieren.

Spezielle im Hinblick auf die kommende Feriensaison in den Skigebieten sollten sich die deutschen Autofahrer über die Bestimmungen der Winterreifenpflicht in den jeweiligen Urlaubsländern informieren. Winterreifen und Schneeketten bieten bei Schnee und Schneeglätte die besten Voraussetzungen für eine unfallfreie Fahrt.

Wer beispielsweise ohne Winterreifen in Österreich unterwegs ist, und die dort gültige unbedingte Winterreifenpflicht ignoriert, riskiert mit einer „sommerlichen“ Bereifung hohe Bußgelder. Ganz zu schweigen vom eventuellen Verlust des Kaskoschutzes bei einem Unfall auf schnee- und eisglatten Straßen, mahnt der Fachmann weiter.

Ausführliche Informationen und Hinweise zur „Winterreifenpflicht – Was müssen sie beachten“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.



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Datum: 06.11.2014 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 06.11.2014

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